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Altes Kind, neuer Name: Die PKW-Maut kommt als Infrastrukturabgabe 2016

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Auch über Rintelns Straßen wird man in Zukunft nur noch mit einer Vignette fahren können. Das hat nichts mit einer etwaigen Neuregelung des kommunalen Straßennetzes zu tun, sondern geht aus dem neuen Programm von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hervor. Was einst als „Autobahnmaut“ gedacht war, wird ab 2016 auf allen Straßen Pflicht, egal ob Landstraße, Autobahn oder Innerorts, und trägt den Namen „Infrastrukturabgabe“.

Drei Arten von Vignetten sind in Planung, Nummer Eins gilt zehn Tage und kostet genau so viel (zehn Euro). Für die zweimonatige Nutzung werden 20 Euro fällig. Bei der Jahresvignette, die Pflicht für alle in Deutschland zugelassenenen Kraftfahrzeuge, wird es kompliziert. Da seitens der EU und der österreichischen und niederländischen Nachbarn Zwist in puncto Gleichberechtigung der Autofahrer droht, bedient man sich im Verkehrsministerium einer Gegenmaßnahme um rechtliche Probleme im Vorfeld auszuhebeln.

Leere Straßen durch die PKW-Maut?
Leere Straßen durch die PKW-Maut?

Alle ab Juli 2009 zugelassenen Fahrzeuge (bis zu 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht) mit Benzinmotor zahlen pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum 2 Euro (dies gilt bis zu einem Hubraum von höchstens 5000 ccm). Dieselfahrzeuge zahlen 9,50 Euro je angefangene 100 ccm (Kappungsgrenze 1100 ccm). Wurde das Fahrzeug vor Juli 2009 zugelassen, werden die für die jeweiligen Schadstoffklassen vorgesehenen Beträge je 100 ccm Hubraum (bis zur Kappungsgrenze) fällig. Im Gegenzug sollen die KFZ-Steuern gesenkt werden um die Infrastrukturabgabe zu kompensieren.

In einem Rechenbeispiel werden für einen VW Passat Diesel, Baujahr 2012, mit 1986 ccm Hubraum nach heutigem Maßstab 242 Euro KFZ-Steuer fällig. Ab 01.01.2016 beträgt die KFZ-Steuer 137,50 Euro, plus Infrastrukturabgabe von 105,40 Euro – ergibt genau 242 Euro und damit die im Koaliationsvertrag festgeschriebene, ausbleibende Mehrbelastung der Autofahrer.

Besitzer im Ausland zugelassener Fahrzeuge, also z.B. Grenz-Pendler oder Touristen, zahlen einheitlich 103.04 Euro für Benziner und 112,35 Euro für Dieselfahrzeuge.

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Aus dem Verkehrsministerium heißt es, die Infrastrukturabgabe sei EU-rechtlich zulässig. In einem Infoblatt wird darauf hingewiesen, die europarechtliche Zulässigkeit zeige sich anhand mehrerer Punkte: So stelle die Senkung der KFZ-Steuern für Gebietsansässige bei gleichzeitiger Erhebung angemessener Nutzungsgebühren für alle Nutzer grundsätzlich keine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit dar. Großbritannien habe so dieses Jahr eine LKW-Vignette eingeführt und gleichzeitig die Steuern gesenkt. Ferner sei die Diskriminierungsfreiheit sichergestellt, da Halter von nicht in Deutschland KFZ-steuerpflichtigen PKW die Vignetten im Internet und an Tankstellen erwerben könnten.

Die Gesamteinnahmen werden auf 4,7 Milliarden Euro brutto geschätzt, davon sollen rund 860 Millionen Euro auf Einnahmen von ausländischen PKW entfallen. Rechnet man die Systemkosten heraus, so sollen davon mehr als 600 Millionen Euro jährlich zweckgebunden aus dem Bundeshaushalt in die Straßeninfrastruktur fließen.

Ob es zur Instandhaltung der Straßen reicht, wird sich zeigen. Für Zündstoff zwischen den EU-Ländern wird es allemal sorgen, zumal die Umsetzung im kommenden Jahr zügig erfolgen soll, damit das System pünktlich zum 1.1.2016 in Kraft treten kann.

Das offizielle Infopapier gibt es unter folgendem Link zum Download: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Strasse/pkw-maut-infrastrukturabgabe-infopapier.html?linkToOverview=js

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