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Leichtsinn an Bahnübergängen und auf den Gleisen

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Die Eisenbahnstrecke Rinteln-Stadthagen gilt als eine der schönsten Norddeutschlands. Doch immer wieder ist der Förderverein Eisenbahn Rinteln-Stadthagen e.V. Zeuge von leichtsinnigen Aktionen einiger Verkehrsteilnehmer. Vielleicht verleite das idyllische Ambiente aber auch dazu, Verkehrszeichen wie Andreaskreuze, rotes Blinklicht oder die rot-weiße Fahne der Bahnübergangsposten nicht ernst zu nehmen, schreibt der Verein in seiner jüngsten Pressemitteilung.

(Foto: privat)

Wenn das Licht schon lange blinkt oder der Posten auf der Straße steht, wird noch schnell Gas gegeben oder Radfahrer und Fußgänger huschen noch hinüber, wie das Fahrpersonal berichtet und von Eisenbahnfilmern vielfach mit der Kamera dokumentiert ist. Der Unfall vom 18. Juni diesen Jahres (wir berichteten), bei dem in Obernkirchen ein Auto vor den Schienenbus fuhr und mitgeschleift wurde, ist nun ein trauriger Höhepunkt.

Weil eine Autofahrerin in Obernkirchen das Haltesignal nicht beachtete, kam es am 18. Juni diesen Jahres zu einem Unfall mit dem Schienenbus, der verhältnismäßig glimpflich ausgegangen ist (wir berichteten). (Foto: privat)

Die Wartepflicht trotz Blinklicht nicht einzuhalten kann 350 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot einbringen, von Schäden an Gesundheit und Sachen im Fall des Falles ganz zu schweigen, so der Verein, Thomas Stübke, Geschäftsführer der Bückebergbahn Rinteln-Stadthagen GmbH, weist ausdrücklich darauf hin, dass die Strecke nicht nur vom Schienenbus des Fördervereins und mit Dampfzügen nach Fahrplan und für Sonderfahrten genutzt wird, sondern auch mit Güterzügen für Holz und Schotter oder Waggonabstellungen befahren wird.

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(Foto: FERST/privat)

„Grundsätzlich darf jedes zugelassene Eisenbahnverkehrsunternehmen die Strecke befahren, mit Zügen ist zu jeder Tages- und Nachtzeit zu rechnen. Dies sollten auch Fußgänger verinnerlichen, die oftmals beim Spaziergang auf dem Gleis angetroffen werden und auch schon mal in dornige Brombeersträucher oder in den Seitengraben springen mussten. Das Betreten der Bahnanlagen und -gleise sowie das Besteigen von Waggons ist für Unbefugte generell verboten und kann ebenfalls teuer werden, schlimmstenfalls sogar mit dem Leben bezahlt werden“, warnt der Verein.

(Quelle: Förderverein Eisenbahn Rinteln-Stadthagen e.V.)

Spaziergänger auf dem Gleis. (Foto: FERST/privat)
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