Am 17. Oktober 2016 hatte die Staatsanwaltschaft Bückeburg die Wohnungen mehrerer Beschuldigter in Rinteln und Minden durchsuchen lassen. Die Beschuldigten waren verdächtig, Verbrechen nach dem Betäubungsmittelgesetz begangen zu haben.
Gegen zwei Beschuldigte hat die Staatsanwaltschaft Bückeburg nun Anklage zum Schöffengericht in Rinteln erhoben. Bei den Personen handelt es sich um eine Frau und einen Mann. Ihnen wird vorgeworfen, gemeinschaftlich Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unerlaubt in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt und damit Handel getrieben zu haben.
Konkret wird ihnen zur Last gelegt, in den Niederlanden 3 kg Amphetaminpaste, 500 g Marihuana sowie 390 g Ecstasy-Tabletten gekauft und über die Grenze nach Deutschland transportiert zu haben, um sie hier gewinnbringend zu verkaufen. Dies teilte die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Bückeburg mit. Auf der Rückfahrt wurden sie auf der Autobahn in Höhe Porta Westfalica vorläufig festgenommen und die Betäubungsmittel sichergestellt.
Die Beschuldigten wurden dem Haftrichter vorgeführt und sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Bislang machen sie von ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch. Staatsanwalt Nils-Holger Dreißig teilte mit, dass das Gesetz für den Fall der Verurteilung eine Freiheitsstrafe von 2 bis 15 Jahren vorsieht.
Zudem sind die beiden Beschuldigten sowie drei weitere Personen verdächtig, weitere Beschaffungsfahrten unternommen zu haben. Insoweit wurde das Verfahren abgetrennt und wird gesondert fortgeführt, da noch weitere Ermittlungen notwendig sind, die mit dem besonderen Beschleunigungsgebot in Haftsachen nicht zu vereinbaren sind.
(Quelle: Staatsanwaltschaft Bückeburg)