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Seeadler und Windenergie: Landkreis sieht keine Möglichkeit, Genehmigung zu versagen

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Wie bereits berichtet, plant „Planet Energy“ die Errichtung von zwei Windenergieanlagen in den Gemarkungen Kohlenstädt und Westendorf mit einer Gesamthöhe von jeweils rund 149,50 Metern.

Der Landkreis Schaumburg hat heute zu dem Thema eine Pressemeldung veröffentlicht: „Anders als andere Kommunen im Landkreis hat der Rat der Stadt Rinteln von seiner gesetzlich vorgesehenen Steuerungsmöglichkeit für die Standorte von Windkraftanlagen keinen Gebrauch gemacht. Jede beantragte Windkraftanlage über 50 Meter Höhe ist daher im Stadtgebiet Rinteln vom Landkreis einzeln zu prüfen. Im Rahmen des Prüfungsverfahrens versagte die Stadt in ihrem Schreiben vom 20.05.2016 die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens und machte geltend, dass Belange des Denkmalschutzes und des Artenschutzes erheblich beeinträchtigt seien.“

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Weiter heißt es, es sei Aufgabe des Landkreises als immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde, die Einwände der Stadt Rinteln eingehend zu prüfen. Zur Frage des Denkmalschutzes im Umfeld hatte das Verwaltungsgericht Hannover am 26.5.2016 für eine der beiden Anlagen bereits entschieden, dass eine erhebliche Beeinträchtigung des in der Nähe befindlichen Gutes Echtringhausen aufgrund der Vorbelastung nicht vorliegt. Nach den Erkenntnissen aus diesem Urteil ist auch die zweite Windenergieanlage aus denkmalrechtlicher Sicht als zulässig anzusehen.

Der Landkreis teilt darüber hinaus mit, man habe sich nochmals aufgrund der Einwendungen mit der aktuellen artenschutzfachlichen Situation und mit der Thematik des Seeadlers beschäftigt.

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„Nachdem umfangreiche Kartierungen vor Ort vorgenommen wurden, sind nochmals Expertisen des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) sowie eines weiteren externen Gutachterbüros, der Firma BioConsult SH, eingeholt worden“, heißt es.

Die Firma BioConsult SH, so der Landkreis, sei ein ausgesprochen renommiertes Planungsbüro bestehend aus namhaften Biologen und Ökologen mit Sitz in Husum und habe insbesondere im Auftrag des Bundesumweltministeriums bei dem Forschungsvorhaben „Greifvögel und Windkraftanlagen: Problemanalyse und Lösungsvorschläge“ mitgearbeitet. Das Büro verfüge damit explizit über große Erfahrungen in dem Thema Seeadler und Windenergie.

Insgesamt kommen alle Fachbüros und Fachinstitutionen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die eingeholten Gutachten den fachlichen Vorgaben entsprechen und methodisch nicht zu beanstanden sind. Die von der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten 2015 formulierten seeadlerspezifischen Anforderungen werden allesamt eingehalten. „Somit gibt es auch artenschutzrechtlich keine Möglichkeiten, die Genehmigung zu versagen“, teilt der Landkreis abschließend mit.

Der Landkreis hat der Stadt Rinteln diese Rechtsauffassung in einem Schreiben mitgeteilt und Gelegenheit gegeben, hierzu Stellung zu nehmen.

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