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Sommerferiencard 2016: Freibadkarten der Stiftung für Rinteln

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Aufgrund der großen Resonanz in den Vorjahren finanziert die Stiftung für Rinteln unterstützt durch Spendengelder unter dem Motto „gemeinsam lernen – gemeinsam leben“ während der diesjährigen Sommerferien vom 23.06.2016 bis zum 03.08.2016 wieder Freibadkarten.
Auch die Teilnahme an einem Schwimmkurs wird angeboten.

Empfänger sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die Hartz-IV-Leistungen, Asylbewerberleistungen oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag (Ohne Anspruch auf Kostenübernahme nach Bildung und Teilhabe) beziehen und den Wohnsitz in der Stadt Rinteln haben.

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Der Blick aufs Weserangerbad in Rinteln.

Für Empfänger von Hartz-IV-Leistungen liegen im JobCenter Berechtigungsscheine aus und für Empfänger von Asylbewerberleistungen bzw. Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII liegen die Berechtigungsscheine beim Landkreis Schaumburg, Sozialamt, Außenstelle Rinteln, aus. Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten die Berechtigungsscheine bei der Stadt Rinteln Klosterstr. 20 in der Wohngeldstelle oder im Zimmer Nr. 231/232.

Diese müssen von den Berechtigten ausgefüllt und vom JobCenter bzw. Sozialamt, Wohngeldstelle oder der Stiftung unterschrieben und abgestempelt werden. Danach können die Berechtigungsscheine im Weserangerbad gegen eine kostenlose „Sommerferiencard“ eingetauscht werden.

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Um weiterhin solche Aktionen durchführen zu können, bittet die Stiftung für Rinteln um Spenden auf folgende Konten:

Sparkasse Schaumburg, IBAN: DE33 2555 1480 0510 1000 01, BIC NOLADE21SHG
Volksbank in Schaumburg eG, IBAN: DE66 2559 1413 2442 4420 00, BIC GENODEF1BCK

Bei der Stiftung für Rinteln handelt es sich um eine Gemeinnützige Stiftung, anerkannt durch das Finanzamt Stadthagen, Steuer-Nr. 44/200/54211

(pr)

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