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Überleitungstarifvertrag im neuen Gesamtklinikum Schaumburg

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Das neue Agaplesion ev. Klinikum Schaumburg hat eine Pressemitteilung zum gemeinsamen Tarifvertrag veröffentlicht:

Die Baustelle in Obernkirchen wird immer mehr erkennbar zum Agaplesion ev. Klinikum Schaumburg. Nach dem Übergang der drei Häuser (Rinteln, Bückeburg, Stadthagen – Anm. d. Red.) in das Gesamtklinikum sieht die Gesellschaftsstruktur wie folgt aus: 60 % von der Agaplesion gAG , 30 % werden von der Stiftung Bethel Bückeburg und 10 % vom Landkreis gehalten.

Aufgrund des in 2014 mit ver.di und der Diakonie geschlossenen Tarifvertrages TVDN, der im Neubau gilt, hätte es (rein juristisch betrachtet) gar keinen Überleitungstarifvertrag für die Mitarbeiter der Kreiskrankenhäuser geben müssen. Dr. med. Achim Rogge, Sprecher der Geschäftsführung: „Da es uns aber wichtig ist, dass alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen identischen Tarifvertrag erhalten und dabei nicht finanziell schlechter gestellt sind als zuvor, haben wir die Verhandlungen mit ver.di aufgenommen.“

Schuldrechtsreform hätte viele Mitarbeiter der Kreiskrankenhäuser getroffen

Zum 01.01.2002 trat die so genannte Schuldrechtsreform in Kraft. Diese Reform hat zur Folge, dass jeder Mitarbeiter, der vor 2002 im öffentlichen Dienst angestellt war, bei der Überführung in ein anderes Tarifwerk automatisch und ohne Übergangsfrist in den anderen Tarifvertrag überführt werden kann. Dr. Rogge: „Das hieße in unserem konkreten Fall, dass viele unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sofort und direkt von TVöD auf den TVDN Tarif wechseln müssten. Damit wären diese Mitarbeiter dann tatsächlich finanziell schlechter gestellt gewesen. Aber das hatte Agaplesion als Träger des neuen Klinikums von Anfang an ausgeschlossen, zum Wohle aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“

Nun also, nach sieben Monaten Verhandlungen und insgesamt sechs Sitzungen ist es endlich geschafft: Der Überleitungstarifvertrag mit den Vertragspartner KAV Niedersachsen, der Geschäftsführung der AGAPLESION EV. KRANKENHAUS BETHEL Bückeburg gGmbH und der Gewerkschaft ver.di ist geeinigt. Lediglich die Zustimmung der Bundesgeschäftsstelle von ver.di in Berlin steht noch aus.

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Der Überleitungstarifvertrag sieht vor, dass keiner der Mitarbeiter aus den Kreiskrankenhäusern seine Zusatzversorgung (VBL Versicherung) verliert. Dr. Rogge: „Die VBL-Versicherungen sollen bestehen bleiben.“ Auch das leidige Thema Parkplatzgebühr für Mitarbeiter kommt erst einmal „vom Tisch“, denn „das Parken bleibt drei Jahre lang für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kostenfrei“. Diese Regelung betrifft auch die Mitarbeiter, die in Bereichen arbeiten, die zwischenzeitlich oder demnächst ausgegliedert werden. Rogge: „Dazu gehören die Bereiche Küche, Cafeteria, Diätassistenz, Reinigung & Bettenaufbereitung, Labor und Medizintechnik. Es ist wichtig, dass jedem klar ist, dass unsere Mitarbeiter nach der Überführung in die neuen Gesellschaften finanziell nicht schlechter stehen, als heute!“ Rogge merkt außerdem an, dass „im Konsortialvertrag von 2009 davon ausgegangen wurde, dass es überhaupt keine Küche mehr im neuen Klinikum geben wird, damit wären drei Küchen-Teams in drei Häusern schlagartig nach der Zusammenführung im Neubau ohne Arbeit gewesen. So hingegen können wir den Mitarbeitern Verträge bei einer Tochtergesellschaft von AGAPLESION gAG, der AGA-Catering, anbieten.“

Interessanterweise wurde im Konsortialvertrag auch davon ausgegangen, dass sowohl die Mitarbeiter der Rezeption als auch die der Zentrale Sterilgutversorgung, also die sterile Aufbereitung von z.B. OP-Besteck, nicht mehr direkt am Krankenhaus angestellt sind. „Wir als Geschäftsführung haben uns bewusst dagegen entschieden, diese Bereiche auszugliedern.“ Für alle Auszubildenden wird es eine Arbeitsplatzgarantie beim Träger AGAPLESION geben.

Auch für das AGAPLESION EV. KRANKENHAUS BETHEL Bückeburg sind die Verhandlungen für einen Sozialplan erfolgreich verhandelt worden. Die Geschäftsführung des AGAPLESION EV. KRANKENHAUS BETHEL Bückeburg und die Mitarbeitervertretung (MAV) haben sich auf der Basis einer Dienstvereinbarung vom 12. Oktober 2009 auf einen Sozialplan geeinigt, der Regelungen für den aufnehmenden Betrieb des AGAPLESION EV. KRANKENHAUS BETHEL Bückeburg beinhaltet. Die Themen sind identisch zum Überleitungstarifvertrag und wurden selbstverständlich auch identisch vereinbart. Auch hier gibt es die Regelung zu Ausgliederungen in AGAPLESION Tochtergesellschaften oder zu externen Dienstleistern, drei Jahre keine Parkplatzgebühren für Mitarbeiter und Arbeitsplatzgarantien für Auszubildende.

Info: Die AGAPLESION gemeinnützige Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main wurde 2002 gegründet, um vorwiegend christliche Gesundheitseinrichtungen in einer anspruchsvollen Wirtschafts- und Wettbewerbssituation zu stärken.
Zu AGAPLESION gehören bundesweit mehr als 100 Einrichtungen, darunter 24 Krankenhausstandorte mit über 6.300 Betten, 35 Wohn- und Pflegeeinrichtungen mit über 3.000 Pflegeplätzen und zusätzlich 800 Betreuten Wohnungen, vier Hospize, 20 Medizinische Versorgungszentren, acht Ambulante Pflegedienste und eine Fortbildungsakademie. Darüber hinaus bildet AGAPLESION an 19 Standorten im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege aus. Mehr als 19.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen für eine patientenorientierte Medizin und Pflege nach anerkannten Qualitätsstandards. Pro Jahr werden über eine Million Patienten versorgt. Die Umsatzerlöse aller Einrichtungen inklusive der Beteiligungen betragen über eine Milliarde Euro.

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