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Von Windrädern, Denkmälern und einem Gerichtstermin an frischer Luft

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Inwiefern beeinträchtigt ein rund 150 Meter hohes Windrad das unter Denkmalschutz stehende Gut Echtringhausen? Mit dieser Frage beschäftigte sich die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover jetzt bei einem Verhandlungstermin auf dem Anwesen von Britta Rinne, die gegen einen Vorbescheid des Landkreises Schaumburg zum Bau einer Windkraftanlage geklagt hatte.

Neben der Richterin Marianne Lüerßen waren zahlreiche Prozessbeteiligte, sowie unter anderem Vertreter des Landkreises Schaumburg, des Niedersächsischen Landesamts für Denkmalpflege, und des Investors Planet Energy beim Vor-Ort Termin auf dem Gut Echtringhausen anwesend.

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Beim Gerichtstermin am Gut Echtringhausen: Richterin Marianne Lüerßen (Bildmitte, am Tisch) und weitere Beteiligte, sowie Beigeladene.

Zunächst erörterte die Berufsrichterin ihren Kollegen,sowie den ehrenamtlichen Richterkollegen die Sachlage anhand einer ausführlichen Dokumentation inklusive Vorgeschichte des Verfahrens. Der Landkreis heimste bei der Gelegenheit auch eine Rüge bezüglich des „schlecht formulierten“ Vorbescheides ein. Das könne man auch besser machen, so die Richterin. Der Kampf gegen die Windräder gleicht einem Kampf gegen Windmühlen. Bereits 2004 ging es um den Bau von Windkraftanlagen, damals allerdings noch rund 100 Meter hoch. Obwohl das Gut Echtringhausen näher am geplanten Windkraftanlagenstandort gelegen war, wurde lediglich die Schaumburg als am empfindlichsten betroffenes Kulturdenkmal berücksichtigt. Die Bahnstrecke, ein Betonsilo, Hochspannungsleitungen und ein Industriegebiet waren damals wie heute Argumente der Gegenseite, die Landschaft sei ja bereits industriell besiedelt. Die Zeit verstrich, die Greenpeace-Tochter Planet Energy kam als neuer Investor ins Spiel. Die Höhe der geplanten Windenergieanlagen änderte sich. 150 Meter Höhe sollten die neuen Windräder nun erreichen.

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Befindet sich momentan in der Renovierung: Das Herrenhaus aus dem 16. Jahrhundert.

Das Landesamt für Denkmalpflege führte 2013 aus, die bereits erwähnten vorhandenen baulichen Anlagen führten nicht zu einer Vorbelastung der Landschaft. Die solitäre Alleinlage des Gutes Echtringhausen sei bedeutend, das Erscheinungsbild des Baudenkmals allein durch die Errichtung der Windräder beeinträchtigt. Trotz der Stellungnahme des Landesamts erteilte der Landkreis den Vorbescheid, dem die Klägerin widersprach. Diesen Widerspruch wies der Landkreis 2014 zurück. Das Landesamt für Denkmalpflege blieb bei seiner Position: Die Bundesstraße sei von Bäumen gesäumt, die Bahnlinie sei erheblich niedriger. Die übrigen Bauwerke integrierten sich besser in die Landschaft, was man von 150 Meter hohen Windrädern nicht sagen könne.

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Richterin Lüerßen machte deutlich, dass ein immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid zu erteilen sei, wenn die Voraussetzungen erfüllt seien. Dabei sei man nicht an etwaige Stellungnahmen des Landesamts gebunden. Ebenso könne zwar die Stadt Rinteln ihr Einvernehmen versagen (was auch geschehen ist – Anm. d. Red.), dies könne aber auch ersetzt werden. Doch es gehe auch um den Drittschutz. Der finanzielle Einsatz zur Erhaltung von Denkmälern ist hoch, den Eigentümern muss daher auch die Möglichkeit zur Abwehr gegeben werden, sollte sich durch eine bauliche Veränderung in der Umgebung eine Störung des Erscheinungsbildes geben. Das Gericht wollte bei einer Ortsbegehung klären, ob dies der Fall sei. Worin besteht die besondere Wirkung des Denkmals? Ist von einem der abzugehenden Punkte das Denkmal gleichzeitig mit der geplanten Windenergieanlage zu sehen? Wenn ja, stellt dies eine Beeinträchtigung des Denkmals dar? Und warum ist die Umgebung so schutzwürdig? Fragen über Fragen. Bei der Ortsbegehung äußerte das Gericht erste Zweifel an der Darstellung und ließ Fotos von jedem Punkt der Begehung anfertigen. So sei das Herrenhaus aus dem 16. Jahrhundert zwar mit Sicherheit ein herausragendes Denkmal, doch der Anbau aus den 30er Jahren erzeugte bei der Richterin Stirnrunzeln. Sie stellte die Frage in den Raum, ob man den Anbau nicht mit mehr Respekt hätte durchführen können. Es ging um Belaubung der umgebenden Bäume, die Sichtbeziehung zur Schaumburg, Nadelbäume, die sich in der Sichtachse zwischen Gut und geplantem Windradstandort befanden und im Winter ihre Nadeln behalten – und vieles mehr. So störten die geplanten Windräder nach Einschätzung der Richterin, wenn überhaupt, allenfalls.

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Bleibt abzuwarten, wie die Entscheidung des Gerichts in dieser Angelegenheit ausfallen wird. Denn neben dem Denkmalschutz gibt es mit dem Naturschutzgebiet Auenlandschaft Hohenrode und dem Seeadler weitere gewichtige Gegenargumente in Sachen Windkraft in Westendorf.

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