Amnestieregelung des § 58 WaffG: Aufgrund der Änderung des Waffengesetzes ist gemäß § 58 Absatz 7 Satz 1 und Absatz 8 Satz 1 Waffengesetz am 6.7.2017 eine Amnestieregelung zum illegalen Besitz von Waffen und Munition in Kraft getreten.
Danach wird, wer eine am 6.7.2017 unerlaubt besessene Waffe oder unerlaubt besessene Munition bis zum 1.7.2018 der Waffenbehörde des Landkreis Schaumburg oder einer Polizeidienststelle übergibt, nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens auf dem direkten Weg zur Übergabe an die Waffenbehörde oder eine Polizeidienststelle oder wegen unerlaubten Verbringens bestraft.
Für nähere Informationen oder einen Termin zur Abholung betroffener Waffen und Munition kann mit der entsprechenden Waffenbehörde Kontakt aufgenommen werden.
Ansprechpartner und Kontakt:
Landkreis Schaumburg
Herr Schmeelk
Jahnstraße 20
31655 Stadthagen
Tel. 05721 703 153
E-Mail: waffenwesen.32@landkreis-schaumburg.de (pr)