Am Samstag fuhr ein 26-jähriger Mann mit zwei Freunden von Sigmaringen nach Wolfenbüttel. Dort wollte man sich auf dem Parkplatz eines Supermarktes mit einem Autoverkäufer treffen. Der begehrte Audi war zuvor kostengünstig im Internet angeboten worden. Käufer und Verkäufer hatten sich auch schon fernmündlich in Verbindung gesetzt und die Modalitäten abgesprochen.
Der Verkäufer gab an, dass der Audi noch in Düsseldorf zugelassen sei, wo der Halter auch wohne. Da er aber in Wolfenbüttel arbeiten würde, solle der Verkauf dort stattfinden. Der Käufer händigte die 12.800 Euro aus und erhielt dafür einen Schlüssel und die Zulassungsbescheinigungen I und II (ehemals Fahrzeugbrief und –schein). Den zweiten Fahrzeugschlüssel und einen Satz Sommerreifen solle sich der Käufer in Düsseldorf bei der Freundin des Verkäufers abholen. Vorsichtshalber fotografierte der Käufer noch den französischen Ausweis des Verkäufers.
Erst auf der Rückfahrt kamen dem Käufer doch erhebliche Zweifel, ob bei dem Kauf alles mit rechten Dingen abgelaufen war. Daher suchte er die nächste Polizeidienststelle auf – und landete in Rinteln.
Ermittlungen durch Polizeioberkommissar Jürgen Weber ergaben, dass die Halteranschrift in Düsseldorf zwar existiert, aber der Verkäufer (der auch gleichzeitig Halter ist) nicht unter dieser Anschrift gemeldet ist. Die Personalien sind dort beim Einwohnermeldeamt gänzlich unbekannt.
Es kam noch toller: Das Kennzeichen an dem Audi ist auf einen BMW zugelassen. Über die Fahrgestellnummer des Audi fanden die Beamten heraus, dass dieser PKW am 01.02.2016 in Belgien als gestohlen gemeldet wurde. Weiter wurde festgestellt, dass sowohl der Fahrzeugbrief, als auch der Schein verfälscht wurden. Der PKW und die Papiere wurden sichergestellt.
„Hier kommt an Straftaten einiges zusammen“, so heißt es von Seiten der Polizei, „wie Verdacht der Hehlerei, Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch, Betrug, Verstoß gegen das Kraftfahrsteuergesetz und gegen das Pflichtversicherungsgesetz.“ Pech für den Käufer: Seine 12.800 Euro sind weg!
Daher rät die Polizei: „Wenn man sich schon auf solche „Parkplatzkäufe“ einlässt, sollte vor der Geldübergabe wirklich alles genauestens geprüft werden. Wer nichts zu verbergen hat, wird sich auf eine solche Prüfung auch einlassen, ansonsten gilt: Hände weg!“
(Quelle: Polizei Rinteln)