
Rinteln: An diesen Orten und Plätzen gilt ein Feuerwerksverbot
(Rinteln) Der Landkreis Schaumburg hat heute per Allgemeinverfügung festgelegt, auf welchen öffentlichen Plätzen das „Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F 2“ verboten ist. Allgemeinverfügung
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