
Verwaltungsgericht Osnabrück: Verkürzter Genesenenstatus auf 90 Tage ist verfassungswidrig
(Niedersachsen) In der Öffentlichkeit wurde die Verkürzung des Genesenenstatus in Deutschland auf theoretisch 90 Tage (in der Praxis sind es genau genommen 62 Tage) heftig