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2G-Regel beim Rintelner Adventszauber: Glühwein und Bratwurst nur für Geimpfte und Genesene

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(Rinteln) Der Rintelner Adventszauber wird am 26. November eröffnet, allerdings gilt (für alle ab 18) bei Glühwein, Bratwurst und sonstigen Verzehrangeboten „2G“ – man benötigt also einen Geimpften- oder Genesenennachweis.

Wie Daniel Jakschik, Leiter des Amtes für Stadtmarketing, Wirtschaftsförderung und Öffentlichkeitsarbeit heute bei einem Pressegespräch mitteilte, wird derzeit noch auf die geänderte Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen gewartet. Genauere Informationen sollen daher in der nächsten Woche veröffentlicht werden.

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Die Kontrolle über den Geimpften- oder Genesenennachweis wird an den einzelnen Ständen durch die Betreiber erfolgen. Damit dies nicht bei jeder Bestellung erneut erfolgen muss, können Besucher sich auch ein Bändchen geben lassen und zeigen dieses vor. Ein Spaziergang über den Weihnachtsmarkt ist übrigens ohne „2G“ oder „3G“ möglich.

Wer auf dem Rintelner Weihnachtsmarkt eine Bratwurst, Glühwein oder andere Getränke genießen möchte, benötigt einen Impf- oder Genesenennachweis.
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