Online Nachrichten für Rinteln und die Umgebung.
Anzeige

Mit 2G und Maskenpflicht: Rintelner Adventszauber startet am Freitag um 18 Uhr

Anzeige
Anzeige

(Rinteln) Die Rintelner Altstadtstraßen sind schon geschmückt, in der Fußgängerzone und auf dem Marktplatz werden die Weihnachtsbäume aufgestellt und dekoriert. Alles wird schick gemacht für den Rintelner Adventszauber, der am Freitag um 18 Uhr offiziell mit dem Anleuchten der großen Tanne, jedoch ohne Bühne und Programm, eröffnet wird.

Allerdings nicht ohne Änderung in letzter Minute. Die neue Fassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung sieht nämlich bei Weihnachtsmärkten in Warnstufe 1, diese gilt in Niedersachsen heute, die Anwendung der 2G-Regelung plus Maskenpflicht vor. Das bedeutet, zusätzlich zum Nachweis über eine Impfung oder Genesung muss eine Maske getragen werden. Sie darf beim Essen und Trinken nur kurz angehoben werden. Und es könnte noch dicker kommen: Seit dem heutigen Mittwoch überschreitet das Land die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 6. Bleibt dies an fünf aufeinander folgenden Tagen der Fall, gilt ab dem dann übernächsten Tag (dies könnte der Dienstag sein) die „2G plus“-Regelung. Dann wäre für den Kauf von Glühwein oder Schmalzkuchen zusätzlich noch ein aktuell negativer Test nötig. Wie Daniel Jakschik, Leiter des Rintelner Amtes für Stadtmarketing, Wirtschaftsförderung und Öffentlichkeitsarbeit, auf Nachfrage erklärte, werde man in so einem Fall die Lage zusammen mit den ausstellenden Standbetreibern und Gastronomen neu bewerten und darauf reagieren.

Wer auf dem Rintelner Adventszauber etwas essen oder trinken möchte, braucht einen Impf- oder Genesenennachweis und eine Maske. (Fotomontage)

Im Vorfeld der Planungen hatte es neben entsetzten Reaktionen der Betreiber auch vereinzelte Überlegungen aus Reihen der Beschicker gegeben, den Weihnachtsmarkt einzuzäunen und so nach erfolgter Zugangskontrolle die „2G-Regelung“ im Inneren des abgetrennten Geländes ohne Maskenpflicht zum Einsatz zu bringen. Dem erteilte die Stadt jetzt jedoch eine Absage. Die Idee sei von Seiten des Landkreises rechtlich geprüft und mit Verweis auf den „Weihnachtsmarkt-Paragraphen“ in der Verordnung abgelehnt worden, stellt Jakschik klar. Mit anderen Worten gesagt: Man kann aus einem offensichtlichen Weihnachtsmarkt (der auch als solcher beworben wird) nicht durch Anwendung einer anderen Vorschrift einen „Nicht-Weihnachtsmarkt“ machen, da in diesem Fall das höhere Recht gelte.

Anzeige

Es bleibt dieses Jahr also spannend in Sachen Rintelner Weihnachtsmarkt – ein Adventszauber, der so völlig anders ist als alle anderen Weihnachtsmärkte zuvor.

Eine generelle Absage von Weihnachtsmärkten halten Aerosol-Forscher übrigens nicht für sinnvoll, wie der „Stern“ unter Berufung auf Quellen aus der „Welt“ berichtet. Die Wissenschaftler befürchten darin, dass sich in so einem Fall die Kontakte wieder in Innenräume verlagern, wo eine höhere Infektionsgefahr herrsche.

Anzeige

Related posts

Cookie Einstellungen

Bitte treffen Sie eine Auswahl. Mehr über die einzelnen Optionen unter Help.

Eine Option wählen um fortzufahren

Ihre Auswahl wurde gespeichert

Hilfe

Hilfe

Um fortzufahren, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen. Hier finden Sie eine Erklärung der Optionen und deren Bedeutung.

  • Alle Cookies akzeptieren:
    Alle Cookies wie Analytics und Tracking-Cookies, z.B. zur Statistik und Besucherzählung.
  • Nur First-Party Cookies zulassen:
    Nur Cookies dieser Internetseite.
  • Keine Cookies zulassen:
    Keine Cookies, mit Ausnahme der technisch notwendigen.

Sie können weitere Informationen hier nachlesen: Datenschutzerklärung. Impressum

Zurück