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Ab März auch in Schaumburg: Polizei will verstärkt E-Scooter kontrollieren

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(Landkreis) Die Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg hat angekündigt, ab März in den Landkreisen Schaumburg und Nienburg verstärkt Kontrollen von E-Scootern durchzuführen.

Es wird wärmer, erfahrungsgemäß steigt auch die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum.

Ziel der Maßnahmen ist es laut Polizei, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und auf bestehende Regelungen aufmerksam zu machen.

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Immer wieder werden Verstöße festgestellt, die sowohl für die Fahrer als auch für andere Verkehrsteilnehmer ein erhebliches Unfallrisiko darstellen.

E-Scooter – Die Polizei fasst die wichtigsten Vorschriften zusammen:

  • Mindestalter: Die Nutzung ist ab 14 Jahren erlaubt.
  • Helm: Eine Helmpflicht besteht nicht, das Tragen eines Helmes wird jedoch dringend empfohlen.
  • Personenzahl: E-Scooter dürfen nicht zu zweit genutzt werden – es ist nur eine Person zulässig.
  • Verkehrsflächen: E-Scooter müssen Radwege benutzen. Fehlt ein Radweg, ist die Fahrbahn zu nutzen. Die Nutzung von Gehwegen ist grundsätzlich nicht erlaubt, sofern diese nicht ausdrücklich freigegeben sind.
  • Alkohol und Drogen: Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Fahrer von Kraftfahrzeuge. Bereits ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen oder ab 1,1 Promille eine Straftat. Für unter 21-Jährige gilt die 0,0-Promille-Grenze.
  • Handynutzung: Während der Fahrt darf kein Mobiltelefon benutzt werden.
  • Versicherung: Eine gültige Versicherungskennzeichnung ist vorgeschrieben (aktuelles Versicherungsjahr beachten). Eine
    Betriebserlaubnis muss vorhanden sein und auf Verlangen wie auch der Versicherungsnachweis vorgezeigt werden können.
  • Technischer Zustand: Beleuchtung, Klingel und Bremsen müssen funktionstüchtig sein. Technische Veränderungen, insbesondere zur Leistungssteigerung, führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
  • Geschwindigkeit: E-Scooter dürfen bauartbedingt maximal 20 km/h fahren.
  • Abstellen: Fahrzeuge sind so abzustellen, dass andere Verkehrsteilnehmer – insbesondere Fußgänger, Menschen mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer – nicht behindert werden.

Die Polizei weist darauf hin, dass Verstöße konsequent verfolgt werden. Je nach Schwere drohen Verwarn- oder Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister, Fahrverbote oder strafrechtliche Konsequenzen.

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Die Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg setzt eigenen Angaben zufolge neben Kontrollen weiterhin auf Aufklärung und appelliert an alle Nutzerinnen und Nutzer, verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll am Straßenverkehr teilzunehmen.

(pr/Archivfoto)

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