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Abwasserbetriebe klären auf: Feuchttücher, Küchenrollen oder Taschentücher gehören nicht in die Toilette

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(Rinteln) Die Corona-Krise ist allgegenwärtig. Doch hinter verschlossenen Türen spielen sich noch ganz andere Krisen ab. Zum Beispiel die Klopapier-Krise. Schon seit geraumer Zeit ist der gerollte Zellstoff zum Abreißen in vielen Supermärkten Mangelware. Viele andere Waren des täglichen Bedarfs übrigens auch. Doch während man seinen Ernährungsplan umstellen kann, falls die favorisierte Nudelsorte nicht mehr erhältlich ist, wird es beim Thema Toilettenpapier eng.

Während die Einen unnötigerweise Hamstern, dreht sich in vielen Klopapierhalterungen nur noch eine leere Papprolle. Ergo behelfen sich viele Menschen in der Not mit Feuchttüchern oder funktionieren kurzerhand Küchenkrepp zu Klopapier um. Frei nach dem Motto „aus den Augen aus dem Sinn“? Doch so einfach ist es nicht. Vielerorts verursacht die Nutzung von „alternativen Papierformen“ Probleme bei Klärwerken und der Kanalisation. So ist in manchen Gegenden Deutschlands von Problemen in der Abwasserentsorgung die Rede, wie etwa auch in Neu-Ulm, wo vermehrt Feucht- und Kosmetiktücher in der Kanalisation beobachtet wurden (die Augsburger Allgemeine berichtete). Auch in NRW ist deshalb man in Sorge (siehe HIER)

Feuchttücher, Küchenpapier oder Zeitungen dürfen nicht als Klopapier-Ersatz über die Toilette entsorgt werden. Sie könnten andernfalls Probleme bei der Abwasserreinigung verursachen (Archivfoto Kläranlage Rinteln)

Eine Abfrage bei den Abwasserbetrieben der Stadt Rinteln ergab bislang weder ein erhöhtes Abwasseraufkommen, noch einen verstärkten Eintrag von Feuchttüchern. Allerdings weist Geschäftsführer Jürgen Peterson unter Berufung auf Informationen des Umweltbundesamtes darauf hin, dass diese Hygieneartikel – wie übrigens auch Taschentücher und Küchenpapier – aufgrund ihrer Anforderungen andere Eigenschaften und Zusammensetzungen als Toilettenpapier haben. Letzteres sei darauf ausgelegt, im Wasser schnell zu zerfasern. Küchenrollen und Taschentücher seien im nassen Zustand deutlich fester als Toilettenpapier und könnten dadurch beim Abwassertransport oder bei der Abwasserbehandlung zu verstopften Leitungen führen.

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„Feuchttücher, Küchenrollen, Taschentücher und Zeitungen sind für die Entsorgung über die Sanitäranlagen ungeeignet.“

Durch Feuchttücher könne es obendrein in den Pumpenanlagen zur „Zopfbildung“ kommen und damit zur Blockierung von Maschinen.  Aus diesem Grund weist der Abwasserbetrieb noch einmal darauf hin, dass ausschließlich Toilettenpapier über die Sanitäranlage zu entsorgen sei. Sämtliche übrigen, genannten Hygieneartikel seien – übrigens ebenso wie Tampons, Slipeinlagen oder Essensreste – nicht über die Kanalisation, sondern beispielsweise über den Restmüll zu entsorgen.

Schlechte Karten übrigens auch für ausgediente Zeitungen: Sie sind ebenfalls, genau wie alle vorher genannten Papiersorten, nicht bei der Verwendung als Toilettenpapier-Ersatz für die Entsorgung über die Toilette geeignet.

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