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Acht im Kleinwagen, drei Straftaten auf einen Streich, Notebook verloren

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Acht Personen im Kleinwagen.

Ein Kleinwagen der Marke Renault wurde gestern um 22:30 Uhr in Obernkirchen auf der Forststraße wegen „Überfüllung“ und mangelhafter bzw. gar keiner Sicherung der mitfahrenden Personen gestoppt.

In dem Pkw aus Osterode im Harz saßen mit dem Fahrzeugführer aus Herzberg insgesamt acht Personen.

Die Polizeibeamten konnten feststellen, dass Kleinkinder im Alter von 1 und 2 Jahren nicht gesichert waren.

Die Weiterfahrt wurde polizeilich solange untersagt, bis für drei Insassen des Renault ein Taxi zur Weiterfahrt an der Kontrollstelle erschien.

Gegen den verantwortlichen Fahrer des Kleinwagens wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Notebook aus Kofferraum verloren.

Weil die Kofferraumklappe nicht richtig geschlossen wurde, ist nun eine Laptoptasche mit Notebook und wichtigen Unterlagen verschwunden.

Ein hörgeschädigter Mann aus Ahnsen begab sich mit seinem Pkw am Dienstag gegen 6:35 Uhr über die Neumühlener Straße auf die Bundesstraße 83, um auf der Autobahn weiter zu seiner Arbeitsstelle zu fahren.

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Während der Fahrt hatte sich für den Fahrer unbemerkt der Kofferraum geöffnet und die Laptoptasche fiel zusammen mit anderen Gegenständen aus dem Pkw. Kurz vor der Auffahrt zur Autobahn bemerkte der Mann die geöffnete Kofferraumklappe.

Der Ahnser fuhr und ging die Fahrtstrecke ab, konnte jedoch lediglich noch seine mobile PC-Festplatte, eine Ladegerät und eine Klappkiste wiederfinden. Die wichtige Tasche mit dem Notebook blieb verschwunden. Jetzt ermittelt die Polizei Bad Eilsen wegen Fundunterschlagung.

Drei Straftaten auf einen Streich.

Ein 22-jähriger Pkw-Fahrer ist am Montag gegen 23.00 Uhr auf der Bundesstraße 83 bei Luhden überprüft worden.

Das Endergebnis der Verkehrskontrolle kann man aus Sicht des 22-jährigen Kalletalers durchaus als verheerend einstufen. Zunächst stand die Identität des Mannes nicht fest, weil er keine Ausweispapiere vorlegen konnte.

Eine Durchsuchung des Mannes führte zum Auffinden von Restbeständen von Drogen. Schließlich konnte man an Hand eines vorgenommenen Drogentests nachweisen, dass der Kalletaler unter dem Einfluss von Drogen stand. Es wurde eine Blutentnahme angeordnet.

Über eine Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins brauchten sich die Beamten keine Gedanken zu machen, weil der 22jährige gar nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war.

Die Beamten leiteten drei Ermittlungsverfahren wegen Drogenbesitzes, Führen eines Pkw unter Drogeneinfluss und Fahren ohne Fahrerlaubnis ein.

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