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Alkoholtestkäufe in Rinteln: Fünfmal Bußgeld für Rintelner Geschäfte

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Wie Ralf Seland, Kriminalhauptkommissar des Polizeikommissariats Rinteln mitteilt, wurden im Rahmen eine Kooperation zwischen dem Landkreis Schaumburg und der Rintelner Polizei am 12.06.2014 Alkoholtestkäufe von Jugendlichen in Rinteln und Umgebung durchgeführt.

Vertreter des Jugendamtes, des Ordnungsamtes und der Polizei suchten gemeinsam mit mehreren Testkäufern, allesamt Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren, insgesamt acht verschiedene Geschäfte auf.

Die Testkäufer versuchten dann, verbotenerweise branntweinhaltige Alkoholika zu erwerben. In fünf Fällen gelang es den Jugendlichen, den Alkohol ohne Probleme zu bekommen. Als „Branntwein“ werden Spirituosen bezeichnet, die durch Destillation hergestellt werden und einen Alkoholgehalt von mindestens 37,5 Vol.-% und höchstens 86 Vol.-% aufweisen.

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Im Anschluss an die Einkäufe wurden unmittelbar die betroffenen Verkäufer und die Geschäftsleitungen über die Testsituation in Kenntnis gesetzt. Im Rahmen der hier durchgeführten Gespräche wurden die Defizite besprochen.

Da der Verkauf solcher Getränke nach dem Jugendschutzgesetz verboten ist, wurden darüber hinaus gegen die Verantwortlichen Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die Betroffenen müssen jetzt mit einem vom Landkreis festzusetzenden Bußgeld rechnen.

In der Konsequenz wurde übereinstimmend festgestellt, dass die Problematik Alkohol und Jugendliche weiterhin der Aufmerksamkeit bedarf, so dass die beteiligten Institutionen noch am selben Tag beschlossen die Alkoholtestkäufe weiter fortzuführen.

 

 

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