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Anklage vor dem Schwurgericht nach tödlicher Messerattacke in Rinteln

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Wie die Staatsanwaltschaft Bückeburg in einer Pressemitteilung informiert, hat sie am 01.12.2014 Anklage gegen den inzwischen 26 Jahre alten Angeschuldigten wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlages vor dem Landgericht Bückeburg erhoben.

Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, die tödliche Messerattacke am Abend des 10.10.2014 in Rinteln gegen einen 27 Jahre alten Mann verübt zu haben (wir berichteten). Der tödlichen Verletzung ist nach dem derzeitigen Ermittlungsergebnis eine heftige, auch körperliche, Auseinandersetzung zwischen den Beiden vorangegangen, so die Staatsanwaltschaft.

Zu den Hintergründen der Tat konnte ermittelt werden, dass diese in der persönlichen Beziehung zwischen Angeschuldigtem und Getötetem zu finden sein dürften.

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„Im Falle einer Verurteilung wegen Totschlages droht dem Angeschuldigten eine Freiheitsstrafe von fünf bis fünfzehn Jahre“, konkretisiert Erster Staatsanwalt Andre Lüth die Folgen einer möglichen Verurteilung.

In der Anklageschrift sind unter anderem 19 Zeugen und zwei Sachverständige als Beweismittel aufgeführt. Das Landgericht Bückeburg hat nun zu entscheiden, ob das Hauptverfahren eröffnet wird oder nicht. Sollten die dortigen Richterinnen und Richter die Wertung des Ergebnisses der Staatsanwaltschaft teilen, wird es einer Hauptverhandlung vor der Großen Strafkammer als Schwurgericht kommen.

Der Angeschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Weitere Einzelheiten zur Tat sind der Beweisaufnahme des Gerichtes vorbehalten und können daher nicht genannt werden.

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