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Arbeitnehmervertreter künftig nicht mehr im Aufsichtsrat der Stadtwerke

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(Rinteln) Eigentlich hätte es ein sogenannter „Abnickpunkt“ der Tagesordnung werden sollen, bei dem der Rat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung ohne weitere Diskussionen zustimmt.

So zumindest der erste Eindruck bei der Betrachtung der Tagesordnung. Doch dann kam es auf der jüngsten Ratssitzung ganz anders. Obwohl im Verwaltungsausschuss in den Vorberatungen noch Einigkeit darüber herrschte, dass die Gesellschaftsverträge von Stadtwerken und Bäderbetrieben an das geltende Recht angepasst werden müssen, kritisierte Prof. Dr. Gert Armin Neuhäuser (RI), dass es in den Aufsichtsräten keine Grundmandate für kleinere Parteien und Gruppierungen geben solle.

Als rechtskonform und richtig befand er die Streichung der Arbeitnehmervertreter aus dem Gremium. Stadtwerke-Geschäftsführer Ulrich Karl hatte zuvor dem Rat mitgeteilt, dass der neue Vertragsentwurf nur noch sechs Aufsichtsratsmitglieder aus den Reihen der Ratsfraktionen vorsehe, plus der Bürgermeisterin. Uta Fahrenkamp (Grüne) wollte die Zahl auf acht Mitglieder aufgewachsen sehen und kam mit ihrem Antrag am Ende auch durch, sowohl für die Stadtwerke als auch für die Bäderbetriebe.

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Matthias Wehrung begründete die Zustimmung der CDU mit einem Zitat von Willy Brandt: „Mehr Demokratie wagen!“ Am Ende gab es 13 Ja-Stimmen und zwölf Nein-Stimmen und somit ziehen demnächst acht Ratsmitglieder plus Bürgermeisterin in den Aufsichtsrat von Stadtwerke und auch Bäderbetriebe. Keinen Erfolg dagegen hatte Prof. Dr. Gert Armin Neuhäuser mit dem weitergehenden Antrag, in die Aufsichtsräte auch Vertreter kleinerer Parteien oder Gruppierungen mit Grundmandat aufzunehmen. Astrid Teigeler-Tegtmeier (SPD) sah in der Neuaufstellung der Aufsichtsräte keine Probleme: „Wenn kleinere Parteien oder Gruppierungen etwas einbringen wollen, dann können wir vor einer Sitzung ja darüber reden!“

Was macht eigentlich ein Aufsichtsrat?

Ein Aufsichtsrat ist ein zentrales Kontroll- und Beratungsorgan in Kapitalgesellschaften (beispielsweise AG, GmbH), das den Vorstand oder die Geschäftsführung überwacht, bestellt und berät.

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Er agiert als unabhängiges Gremium, vertritt das Unternehmen gegenüber der Geschäftsführung, prüft Jahresabschlüsse und entscheidet bei wichtigen strategischen Geschäften mit.

(ot)

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