(Rinteln) Der Antrag der RI-Fraktion auf Erlass eines Baugebotes nach § 176 Baugesetzbuch für die Grundstücke der ehemaligen Schaumburger Zeitung und des ehemaligen Scheffler-Gebäudes wurde vom Rat der Stadt Rinteln abgelehnt.
Vorausgegangen waren heftige Diskussionen darüber, ob dieser Antrag überhaupt eine Berechtigung hatte. Prof. Dr. Gert Armin Neuhäuser (RI) verteidigte den Antrag als einen eher „symbolischen“ Akt zur Erinnerung an die Stadt Rinteln, wie hier mit historischer Bausubstanz umgegangen werde und lobte die Stadt Bückeburg, die bei Bauprojekten ein besseres Feingefühl bewiesen hätte. Neuhäuser kündigte an, dass das Thema nach Ablauf der gesetzlich vorgegebenen Fristen für die Bebauung von RI weiter auf die Tagesordnung des Rates gebracht werde.
Heftige Kritik an diesem Antrag übte Heinrich Sasse von der WGS. „Unsinnig“ sei der und zudem ein „politischer Klamaukantrag“. Neuhäuser sollte sich besser an der Realität orientieren, als an juristischen Traumwelten. Er prophezeite: „Als Richter in dieser Sache würde sich Herr Dr. Neuhäuser im Klagefall darüber kaputtlachen!“ Der RI-Fraktion gehe es nicht um konkrete Hilfen für die Stadt, sondern um Wichtigtuerei. Dabei stellte Sasse auch fest: „Der Baustillstand ärgert uns alle!“ Für ein Baugebot brauche es jedoch erhebliche rechtliche Voraussetzungen und die seien bislang nicht erfüllt.
Als Ärgernis sah auch Veit Rauch den Stillstand auf dem Abrissgelände: „Am Anfang konnte es den Investoren nicht schnell genug gehen und Rat und Verwaltung machten alles, um das Verfahren zu beschleunigen!“ Doch jetzt habe der Investor nach Erteilung der Baugenehmigung im April 2021 drei Jahre Zeit, die Baumaßnahme zu beginnen. Er mahnte an: „Wir sollten regelmäßig nachfragen, wann der Bau startet!“
Bürgermeisterin: Baugebote als letzte Möglichkeiten maßvoll verwenden
Bürgermeisterin Andrea Lange stellte heraus, dass sie in regelmäßigem Kontakt mit dem Eigentümer stehe und von dort sei ihr mitgeteilt worden, dass in diesem Herbst Baubeginn sei. Sie sah keine Anhaltspunkte dafür, dass es an einer Mitwirkungsbereitschaft des Eigentümers fehle und warnte davor, rechtliche Ultima-Ratio-Mittel leichtfertig zu verschießen. Mittel wie Baugebote oder auch Enteignungen seien letzte Möglichkeiten im Baurecht und müssten maßvoll und seriös verwendet werden. (ot)