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Beermann: Corona-Maßnahmen gehen teilweise an Lebenswirklichkeit der Bürger vorbei

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Der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Maik Beermann kritisiert Punkte der neuen Bund-Länder-Beschlüsse zur Verschärfung der Corona-Maßnahmen. Diese gingen „teilweise an der Lebenswirklichkeit der Bürger, besonders der Familien“ vorbei, so Beermann in einer Presseerklärung.

„Kritik da, wo sie sein muss, denn mit der bald geltenden 1-Personen-Besuchsregelung – ohne bisherige Ausnahmen für Kinder und enge Angehörige – sind die Länderchefs und die Kanzlerin über das Ziel hinausgeschossen und ignorieren die Lebenswirklichkeit der meisten Familien in Deutschland. Dazu kommt die 15km-Regel, die kaum effektiv kontrolliert werden kann. Beide Regeln haben zudem gemein, dass es berechtigt zweifelhaft ist, ob sie überhaupt dazu geeignet sind das Infektionsgeschehen zu senken“, gibt Beermann zu bedenken.

„Länderchefs und die Kanzlerin sind über das Ziel hinausgeschossen und ignorieren die Lebenswirklichkeit der meisten Familien in Deutschland“

Mit der 15-km-Regel werde ein Spaziergang im nahegelegenen, menschenleeren Wald verboten sein, so Beermann, während die Fahrt mit der vollen U-Bahn in Berlin erlaubt bleibe. „Spätestens weil man Kennzeichen auch am neuen Wohnort behalten darf, wird es zu einer Sisyphusarbeit, überhaupt Verstöße dagegen festzustellen. Jeder der unterwegs ist, ist damit pauschal verdächtig. Der ländliche Raum, der ohnehin weniger dicht besiedelt ist und damit automatisch eine schnelle Ausbreitung des Virus bremst, wird damit zudem besonders benachteiligt, weil die Infrastruktur hier oft weiter auseinander liegt“, führt der Bundestagsabgeordnete weiter aus.

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Maik Beermann (CDU). (Foto: pr)

„Jeder, der unterwegs ist, ist pauschal verdächtig“

Kritik übt Beermann auch an den verschärften Kontaktbeschränkungen: „Mit der 1-Personen-Regel – ohne Ausnahme der Kinder – entstehen für Familien mit Kindern zudem unüberwindbare Hürden. Ein Beispiel von Vielen: Die Kinder dürfen nicht in die Kita, gleichzeitig aber auch nicht zu Oma und Opa oder anderen engen Angehörigen zur Betreuung. Oma oder Opa dürfen zwar jeweils allein zu den Kindern, sind aber häufig schon teilweise auf sich gegenseitig angewiesen, damit alles rund läuft. Steckt sich ein Großelternteil bei den Kindern, oder umgekehrt ein einzelnes Kind bei den Großeltern an, bringt es die Infektion sowieso mit nach Hause. Das Ergebnis ist also das selbe. Gleiches gilt für den Nachbarn der allein wohnt und mich besuchen darf, wir ihn aber nicht besuchen dürfen. Auch hier ist es dasselbe Ergebnis. Besser und klüger wäre die Festlegung auf einen oder zwei feste weitere Haushalte gewesen. Kontrollierbar sind jedoch auch diese Maßnahmen, egal in welcher Ausführung, kaum.“

„Ja, es wurden dafür die Anzahl der Kinderkrankentage erhöht, doch hier müssen nicht nur die Eltern finanzielle Einbußen hinnehmen (10% weniger Nettolohn sind für Viele schmerzhaft), auch die oft bereits gebeutelten Arbeitgeber verlieren Produktivität und Umsätze. Das ist kein gutes Signal für die Jobsicherheit“, so Beermann, der hierbei seine auf seinen Social-Media Kanälen getätigte Aussage wiederholt: „Ich halte die Eigenverantwortung für das schärfste Schwert gegen Corona. Wenn sich einfach wirklich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger an die kleinen drei Buchstaben AHA hielten, dann würde man den Regierungschefs die Arbeit für weitere Maßnahmen abnehmen.“ (pr)

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