Online Nachrichten für Rinteln und die Umgebung.
Anzeige

Befristete Regelung bei der Straßenbeleuchtung in Rinteln: „Licht aus“ von 22 bis 6 Uhr

Anzeige
Anzeige

(Rinteln) Die Energiekrise macht auch vor Rinteln nicht Halt. Bürgermeisterin Andrea Lange und der Geschäftsführer der Stadtwerke Rinteln GmbH, Ulrich Karl, haben daher jüngst die Ortsbürgermeister der Stadt Rinteln zu einem Informationsgespräch ins Rathaus eingeladen.

Lange und Karl informierten über die aktuelle Lage an den Energiemärkten und zwei Energieeinsparverordnungen, die am 1.9.2022 in Kraft tritt bzw. am 1.10.2022 in Kraft treten soll. Die zeitlich befristeten Verordnungen enthalten erste kurz- und mittelfristige Maßnahmen zum Einsparen von Gas und Energie insgesamt. „Die umzusetzenden und befristeten Energieeinsparmaßnahmen sind zur Stärkung der Vorsorge von großer Bedeutung“, schreibt die Verwaltung in einer Pressemitteilung. Sie hat einen Maßnahmenkatalog erarbeitet, der die Wärme- und Energiekosten der städtischen Liegenschaften minimieren soll und somit auch einen Beitrag zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe des Energiesparens leistet.

Bürgermeisterin Andrea Lange (vordere Reihe, 2.v.r.) und Stadtwerke-Chef Ulrich Karl (vordere Reihe, re.) mit Rintelner Ortsbürgermeistern vor dem Rathaus. (Foto: pr)

„Die Stadt ist in zweifacher Weise gefordert“, so Bürgermeisterin Lange. „Als Stadtverwaltung wollen wir mit gutem Beispiel vorangehen und angesichts der steigenden Energiepreise müssen wir Energie und Kosten senken.“
In diesem Zusammenhang wurden bei dem Termin im Rathaus auch die Betriebszeiten der öffentlichen Straßenbeleuchtung in den Ortsteilen diskutiert. „Durch die Reduzierung der Betriebszeiten der Straßenbeleuchtung in den Nachtstunden wird eine wesentliche Energieeinsparung erzielt“, so Stadtwerke-Chef Karl.

Anzeige

Die Ortsbürgermeister waren sich einig und stimmten einer vom 1.10.2022 bis 31.3.2023 befristeten Regelung zu: Die Straßenbeleuchtung soll um 22:00 Uhr abgeschaltet und um 6:00 Uhr eingeschaltet werden.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Bereiche, in denen die Verkehrssicherungspflicht eingehalten werden muss und Abschnitte, in denen Gefährdungspotential bei einer Nachtabschaltung vorliegen kann. Ein entsprechender Beschlussvorschlag wird dem Rat im September vorgelegt. (pr)

Anzeige

Related posts

Cookie Einstellungen

Bitte treffen Sie eine Auswahl. Mehr über die einzelnen Optionen unter Help.

Eine Option wählen um fortzufahren

Ihre Auswahl wurde gespeichert

Hilfe

Hilfe

Um fortzufahren, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen. Hier finden Sie eine Erklärung der Optionen und deren Bedeutung.

  • Alle Cookies akzeptieren:
    Alle Cookies wie Analytics und Tracking-Cookies, z.B. zur Statistik und Besucherzählung.
  • Nur First-Party Cookies zulassen:
    Nur Cookies dieser Internetseite.
  • Keine Cookies zulassen:
    Keine Cookies, mit Ausnahme der technisch notwendigen.

Sie können weitere Informationen hier nachlesen: Datenschutzerklärung. Impressum

Zurück