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Beratung und Begleitung: Stiftung Opferhilfe Niedersachsen hilft seit 2001

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Die Opfer von Straftaten leiden oft unter den Folgen einer Straftat und den daraus resultierenden Problemen und Konflikten.

Damit sie sich im Umgang mit Behörden und Gerichten nicht allein gelassen fühlen, geht Niedersachsen seit 2001 einen neuen Weg zum besseren Schutz der Opfer. Die Stiftung Opferhilfe wurde von der Niedersächsischen Landesregierung eingerichtet und gewährt Opfern von Straftaten die in Niedersachsen begangen wurden (oder Personen aus Niedersachsen, die selbst Opfer einer Straftat wurden) materielle und psychosoziale Hilfe.

Elf Opferhilfebüros gibt es in Niedersachsen, vom Bückeburger Standort waren jetzt Juliane Frank und Praktikantin Dominique Schumacher zu Gast im Polizeikommissariat Rinteln und stellten ihre Arbeit vor.

Von links: "Opferhilfe"-Vorstandsmitglied Thomas Weishaupt, Mitarbeiterin Juliane Frank, Praktikantin Dominique Schumacher und Kripo-Chef Jörg Stuchlik.
Von links: „Opferhilfe“-Vorstandsmitglied Thomas Weishaupt, Sozialarbeiterin Juliane Frank, Praktikantin Dominique Schumacher und Kripo-Chef Jörg Stuchlik.

Im Jahr 2014 suchten 129 Menschen das Opferhilfebüro in Bückeburg auf. 43 von ihnen wurden von der Polizei in Schaumburg vermittelt. Dabei empfiehlt die Polizei in entsprechenden Fällen die Inanspruchnahme der Opferhilfe auf freiwilliger Basis. Für die Betroffenen sind die Leistungen kostenlos. Oft geht es um materielle Hilfen, wie beispielsweise den Schadenersatz für gestohlene Haustürschlüssel.

Juliane Frank schilderte den Fall einer bestohlenen Seniorin. Die Rechtsschutzversicherung wollte nicht zahlen, der Schaden belief sich auf 1.000 Euro für den Austausch der Schließanlage. Von ihrer kleinen Rente konnte sie das Geld nicht aufbringen. Da sprang die Opferhilfe ein. In solchen Fällen wird ein Antrag auf Hilfe formuliert und beim Vorstand eingereicht. Der prüft den Fall und bewilligt in der Regel die Mittel. Doch die finanzielle Unterstützung steht nicht im Vordergrund.

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Vorrangig geht es um die Aufarbeitung der psychischen Belastung aus den meist gewalttätigen Erlebnissen. Opfer von häuslicher Gewalt, Misshandlungen und sexuellen Übergriffen benötigen Unterstützung. Die Krankenkassen vertreten die Ansicht, die gegebene Versorgung mit Therapieplätzen reiche aus, sagte Frank. Doch Wartezeiten von bis zu einem Jahr auf einen Termin wirkten sich nachteilig aus, wenn man das Erlebte möglichst schnell verarbeiten muss. Hier vermittelt die Opferhilfe Beratungs- und Therapieangebote.

Opferhilfebüros gibt es in Aurich, Braunschweig, Bückeburg, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Stade und Verden.

Ansprechpartner im Büro Bückeburg sind Dagmar Behrens, Dipl.-Pädagogin, Psychosoziale Prozessbegleiterin (RWH) und Fachberaterin für Psychotraumatologie (Tel. 05722 290264, Fax. 05722 290277, E-Mail: dagmar.behrens@justiz.niedersachsen.de) und Juliane Frank, Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin (BA) (Tel. 05722 290295, Fax. 05722 290277, E-Mail: juliane.frank@justiz.niedersachsen.de). Telefonische Sprechzeiten finden Mittwoch von 11:00 – 13:00 Uhr statt, Termine nach telefonischer Vereinbarung.

Weitere Informationen sind auch im Internet abrufbar. Die Webseite ist unter folgenden Link erreichbar: www.opferhilfe.niedersachsen.de

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