(Rinteln) In rund vier Wochen stimmen die Rintelner beim Bürgerentscheid über eine Sanierung des Brückentorsaals ab. Dann wird sich zeigen, ob der große Erfolg der Unterschriftensammlung beim Bürgerbegehren wiederholt werden kann. Die Initiative „Pro Brückentor“ schaffte es, in der Hälfte der zur Verfügung stehenden Zeit fast 4.000 anstelle der geforderten 2.122 Unterschriften zu sammeln.
Am 10. November haben 27 Abstimmungslokale in der Stadt und den Ortsteilen von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Bis dahin ist noch jede Menge zu tun für Ordnungsamtsleiter Ulrich Kipp und Wahlsachbearbeiterin Sarah Wetzke im Rathaus. Wichtig: Anders als bei einer Wahl handelt es sich hierbei um eine Abstimmung. Statt „Wahllokal“ muss es also „Abstimmungslokal“ heißen, statt „Briefwahl“ nun „Briefabstimmung“, so Kipp. In jedem der 27 Abstimmungslokale werden sieben ehrenamtliche Helfer benötigt. Noch können sich Interessierte ab 16 Jahren entweder telefonisch unter 05751/403-128 oder per E-Mail an s.wetzke@rinteln.de melden. Es wird eine Abstimmungshelferentschädigung in Höhe von 35 Euro gezahlt.
Keine „Wahl“: Am 10. November findet eine „Abstimmung“ statt
Das vorläufige Ergebnis des Bürgerentscheids wird am 10. November bereits kurz nach Abstimmungsende bekannt gegeben. Es gibt drei Möglichkeiten:
Das Zustimmungsquorum beim Bürgerentscheid (gemäß §33 Abs. 3, Satz 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes NKomVG) besagt, dass ein Bürgerentscheid dann erfolgreich ist, wenn zwei Bedingungen erfüllt werden: Die Mehrheit der Abstimmenden stimmt mit „Ja“ und diese Mehrheit entspricht 20 Prozent der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl. Die Entscheidung wäre dann bindend und müsste umgesetzt werden.
Möglichkeit zwei: Es gibt keine Mehrheit, die mit „Ja“ stimmt. Dann endet der Entscheid „nicht im Sinne des Bürgerbegehrens“, es wären in Sachen Brückentorsaal wieder alle Optionen gemäß der Ratsbeschlüsse offen.
Szenario drei wäre erreicht, wenn eine Mehrheit zwar mit Ja stimmt, aber nicht das erforderliche Quorum von 20 Prozent erreicht wird. Politisch hieße das: „Bürgerbegehren unecht gescheitert“. Die Folgen wären die gleichen, wie bei einem Entscheid, „nicht im Sinne des Bürgerbegehrens“.
Welchen Einfluss der Brexit auf den Bürgerentscheid hat
Und noch eine Besonderheit gibt es. Wenn Großbritannien am 31.10. aus der EU austritt, sind die bis dato stimmberechtigten Briten mit Wohnsitz in Rinteln keine abstimmungsberechtigten Bürger mehr. Das Abstimmungsverzeichnis wird am 8. November, also zwei Tage vor dem Bürgerentscheid, geschlossen. Jene Bürger, aktuell sind es 36 Personen, würden dann aufgrund „offensichtlicher Unrichtigkeiten“, wie es im amtsdeutsch heißt, aus dem Abstimmungsverzeichnis gestrichen. Wird die Stimme jedoch per Briefabstimmung abgegeben (diese startet ab dem 14.10. im Bürgerbüro der Stadt Rinteln), behält sie natürlich ihre Gültigkeit.
Abstimmungsunterlagen können auch online über die Internetseite der Stadt Rinteln angefordert werden: KLICK.