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Bürgerfreundlichkeit erhöhen: Einwohnerfragestunde gleich zu Beginn der Ratssitzungen?

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Wer schon einmal an einer Ratssitzung teilgenommen hat, kennt den Ablauf. Und weiß auch, dass es manchmal etwas länger dauern kann. Nach dem Abarbeiten an den einzelnen Tagesordnungspunkten folgt die Einwohnerfragestunde. Hier können sich Bürger, die bislang nur zuhören durften, zu Wort melden und ihre Fragen an die Verwaltung stellen.

Bei Terminen wie der jüngsten Ratssitzung mit dem ausführlichen Vortrag zur Großbaustelle Steinberger Kreuzung vergehen bis dahin durchaus schon mal zwei Stunden und mehr. Die Vertreter von Bauamt und Straßenbaubehörde waren zum Schluss gar nicht mehr anwesend, als eine ganze Reihe von Fragen aus Bürgerreihen zur Beantwortung anstand. Fragende erreichten so gar nicht ihren Ansprechpartner. Das soll sich jetzt ändern.

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Bei Ratssitzungen soll die Einwohnerfragestunde an den Anfang verlegt werden. Dafür ist eine Änderung der Geschäftsordnung nötig. (Archivfoto)

Bürgermeister Thomas Priemer persönlich hat einen Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung der Stadt Rinteln gestellt. Das Thema soll in der nächsten Ratssitzung am 26. Januar diskutiert werden. Die Verfahrensweise, eine Einwohnerfragestunde erst am Ende der recht langen Ratssitzungen zuzulassen, widerspreche der Interessenlage der anwesenden Einwohner, so Priemer. „Häufig wird die Sitzung schon früh verlassen, weil recht schnell erkannt wird, dass die Fragen erst zu einem sehr späten Zeitpunkt gestellt werden können. Das sorgt für Unverständnis“, sagt Priemer. Damit die Einwohner ihre Fragen möglichst früh stellen können, beantragt der Bürgermeister die Änderung dahingehend, dass die Fragestunde unmittelbar nach Sitzungseröffnung für insgesamt höchstens eine halbe Stunde erfolgen soll. „Ich bin fest davon überzeugt, dass damit mehr Bürgerfreundlichkeit entsteht.“ Priemer beantragt darüber hinaus eine weitere Änderung der Geschäftsordnung. Ratsfrauen und Ratsherren sollen sich auch zu Fraktionen zusammenschließen können, die nicht aufgrund desselben Wahlvorschlages gewählt wurden. Diese Regelung entspreche der geltenden Rechtsprechung, die Geschäftsordnung sei insofern zwingend zu ändern, so Priemer.

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