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Corona-Inzidenzzahl steigt im Landkreis auf über 50: Schaumburg gilt jetzt als Risikogebiet

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(Landkreis) Die Corona-Fälle im Landkreis Schaumburg nehmen weiter zu. Heute wurde, wie gestern bereits erwartet, der 7-Tages-Inzidenzwert von 50 überschritten. Er liegt jetzt bei 51,9. Damit treten weitere Einschränkungen in Kraft (siehe unten).

Seit gestern ist die Zahl der positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getesteten Personen im Kreis um elf weitere Fälle gestiegen. Gleichzeitig stieg die Anzahl der Genesenen um sechs Personen.

In Rinteln ging die Zahl der Corona-Fälle um zwei Personen zurück. Der starke Anstieg Positivgetesteter in Stadthagen setzt sich fort. (Grafik: Landkreis)

Aktuell gibt es kreisweit 92 bestätigte Coronavirus-Fälle, allein in Stadthagen davon 61. In den Samtgemeinden Sachsenhagen, Lindhorst und im Auetal sind keine Corona-Fälle gemeldet. Bei 445 Personen wurde behördliche Quarantäne angeordnet. Sieben Personen befinden sich in stationärer Behandlung. Das DRK hat gestern 172 Corona-Tests durchgeführt, Infektpraxen haben 27 Menschen getestet.

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Folgende Einschränkungen gelten jetzt für Bewohner des Landkreises Schaumburg:

  • Bei Zusammenkünften und Feiern im Privaten sind maximal 10 enge Angehörige oder Personen, die aus höchstens zwei Haushalten stammen dürfen, erlaubt.
  • Zu privaten Zusammenkünften und Feiern an öffentlich zugänglichen Orten, beispielsweise in zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder in Gastronomiebetrieben, dürfen sich nur noch 10 enge Angehörige oder Personen aus höchstens zwei Haushalten treffen.
  • Veranstaltungen mit sitzendem Publikum sind auf maximal 100 Besucher beschränkt.
  • Für gastronomische Betriebe gibt es eine Sperrzeit von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr.
  • Unabhängig von der Sperrzeit ist es Betreiberinnen und Betreibern von Gastronomiebetrieben untersagt, alkoholische Getränke im Außer-Haus-Verkauf abzugeben.
  • Eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und im Freien an risikogefährdeten Örtlichkeiten.

Eine Allgemeinverfügung auf Basis der Landesverordnung zur Maskenpflicht an risikogefährdeten Örtlichkeiten wird in Kürze auf der Homepage www.schaumburg.de öffentlich bekannt gemacht werden.

Es wird empfohlen die Entwicklung und die Rechtsfolgen anhand der „Inzidenz-Ampel“ auf der Website des Landes Niedersachsen zu verfolgen.
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/Inzidenz-Ampel/aktuelle-inzidenz-ampel-193672.html (Quelle: Landkreis Schaumburg)

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