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Corona: Lockdown bis 31. Januar verlängert / Bewegungseinschränkungen für „Hotspots“

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Mit mehrstündiger Verspätung starteten heute die Corona-Gespräche zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Bundesländer. Das Ergebnis wurde jetzt bekanntgegeben. Die Stichpunkte:

Grundsätzlich gilt: Der Lockdown wird bis zum 31. Januar verlängert. Schulen und Kitas bleiben geschlossen. Dazu heißt es in der Bund-Länder-Beschlussvorlage. „Die Konferenz der Kultusministerinnen und –minister hat einen Stufenplan erarbeitet, der bei einer deutlichen Verbesserung des Infektionsgeschehens in den einzelnen Ländern zunächst in den Jahrgängen eins bis sechs eine Rückkehr zum Präsenzunterricht ab Anfang Februar ermöglicht und in einem weiteren Schritt Hybridunterricht (Wechselmodell) für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden und beruflichen weiterführenden Schulen ab Klassenstufe 7 vorsieht.“ 

Das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 soll für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt werden: „Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde.“

Eine Verschärfung der Einschränkungen gibt es im Bereich der privaten Treffen und Zusammenkünfte. Diese sind nur noch mit höchstens einer weiteren Person gestattet, die nicht im gleichen Haushalt lebt, prinzipiell also eine Rückkehr zu den „März-Maßnahmen“. Betriebskantinen sollen ebenfalls geschlossen werden.

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Bewegungseinschränkung: Höchstens 15-Kilometer-Radius bei Inzidenzen von über 200

In Landkreisen mit einer Inzidenz von 200 und größer (also 200 Corona-Neuinfektionen innerhalb der letzten 7 Tage) soll es drastische Begrenzungen der persönlichen Bewegungsfreiheit geben. Die einzelnen Bundesländer sollen entsprechende Maßnahmen ergreifen. Beispielsweise wird der Bewegungsradius auf 15 Kilometer rund um die Meldeadresse eingeschränkt. Das Verlassen der eigenen Anschrift ist nur aus triftigen Gründen, beispielsweise für den Weg zur Arbeit oder zu Arztbesuchen, gestattet. Shopping-Bummel in der entfernten Großstadt oder Tagesausflüge, wie zuletzt in den Harz, sollen so verhindert werden. Mit heutigem Stand überschreiten 68 Landkreise diesen Inzidenzwert und wären somit von der 15-Kilometer-Regelung betroffen.

>>Hier lässt sich der 15-Kilometer-Radius online berechnen: https://www.calcmaps.com/de/map-radius/

In Landkreisen mit einer Inzidenz von 200 soll eine 15-Kilometer-Regel zur Bewegungseinschränkung gelten. (Symbolfoto, nicht maßstabsgerecht)

Für Alten- und Pflegeheime sollen besondere Maßnahmen ergriffen werden. Die Einrichtungen werden in die Pflicht genommen, entsprechende Testverordnungen umzusetzen.

Doppel-Test-Strategie für Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Reiserückkehrer aus Risikogebieten sollen zusätzlich zur bisherigen zehntägigen Quarantäne mit Möglichkeit zur Freitestung nach frühestens fünf Tagen, einen Corona-Test bei der Einreise durchführen. Der Test muss binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch einen Test unmittelbar nach Einreise erfolgen.

Am 25. Januar wollen Bundeskanzlerin Merkel und die Länderchefs bei einem erneuten Treffen beraten, wie es weitergehen soll.

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