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Corona-Verordnungen und Neuerungen in Niedersachsen: Das gilt ab Montag, 22. Juni

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Der Fünf-Stufen-Plan des Landes Niedersachsen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus geht in die letzte Phase seiner Umsetzung. Am Freitag teilte das Land in einer Pressekonferenz die Neuerungen und Lockerungen mit. Die neuen Bestimmungen gelten ab Montag, 22. Juni. Unter anderem dürfen auch Kinos wieder öffnen. Allerdings gilt auch hier die Dokumentationspflicht und bei Vorführungen in geschlossenen Räumen muss während der gesamten Dauer des Films eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Das Land Niedersachsen hat dazu einen Überblick veröffentlicht:

Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht

Jede Person ist weiterhin dazu angehalten, physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

In der Öffentlichkeit ist ein Treffen zwischen zwei Haushalten, sowie in einer Gruppe von nicht mehr als 10 Personen möglich.

Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist weiterhin dort zu tragen, wo Abstände von 1,5 Metern nicht eingehalten werden können. Pflicht ist sie insbesondere beim Einkaufen und in Bussen und Bahnen. Auch an kulturellen Veranstaltungen kann nur mit Mund-Nasen-Bedeckung teilgenommen werden.

Chöre und Bläserensembles dürfen ihre Proben im Freien abhalten, müssen aber die üblichen Daten aller Teilnehmer dokumentieren.

Soziales

Kleinere Ferienfreizeiten sind wieder möglich: Ab Montag können Kinder- und Jugendgruppen im Rahmen der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII mit maximal 16 Personen in einer Jugendherberge oder einer anderen Gruppeneinrichtung Veranstaltungen durchführen und auch übernachten.

In Tagespflegeeinrichtungen nach § 2 Abs. 7 NuWG wird der Notbetrieb beendet: Mit entsprechendem Hygienekonzept dürfen alle Plätze wieder belegt werden. Soweit eine volle Belegung im Rahmen des Hygienekonzeptes nicht möglich ist, entscheidet die Leitung der Einrichtung darüber, welche Personen die Leistungen in Anspruch nehmen dürfen.

Auch in Behindertenwerkstätten können wieder mehr Personen zur Arbeit kommen: Drei Viertel der Plätze dürfen wieder belegt werden. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss nicht mehr durchgängig, aber überall dort getragen werden, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Quarantäne

Die Regeln für die Ein- und Rückreise aus dem Ausland nach Niedersachsen sind entsprechend der Bund-Länder-Absprachen vereinheitlicht worden. Künftig gilt keine generelle Quarantänepflicht mehr, sondern nur noch in den Fällen, in denen ein Ausreiseland durch das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet ausgewiesen wurde.

Schulen und Kindertagesstätten

Ab dem 22. Juni sind neben Zeugnisübergaben auch Verabschiedungen und Einschulungsfeiern wieder möglich. Dies sind emotional sehr wichtige Veranstaltungen, die für den weiteren Weg der Kinder und jungen Erwachsenen eine hohe Bedeutung haben. Mögliche Elemente einer Feierstunde können Grußworte und Videobotschaften, abgespielte Musik, digitale Präsentationen und Ähnliches sein.

Schulsport soll wieder möglich sein: kontaktlos, mit Abstand und unter Beachtung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere der Sportgeräte Dafür bekommen die Schulen ein eigenes schulsportliches Hygienekonzept wie es mit Umkleiden und Duschen geht, welche Sportarten angeboten werden könne, was drinnen, was aber auch besser draußen geht.

Theateraufführungen, Filmvorführungen, Vortragsveranstaltungen, Projektwochen und vergleichbare Veranstaltungen sind zulässig, ebenso Fahrten zu außerschulischen Lernorten, sofern sie lediglich einen Tag dauern. Wichtig bleibt nach wie vor, dass dies alles in kleinem Rahmen stattfinden muss, konkret: Innerhalb der festen Lerngruppe.

Ab dem 22. Juni 2020 sollen zudem Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen wieder öffnen und allen Kindern einen Betreuungsplatz anbieten. Der eingeschränkte Betrieb sieht ein Betreuungsangebot für alle Kinder vor, die in der jeweiligen Kindertageseinrichtung bereits einen Betreuungsplatz haben. Bei der Ausgestaltung des Angebotes müssen sich die Einrichtungen an den Vorgaben des Kultusministeriums orientieren.

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Tourismus

Mit der fünften Stufe schafft die niedersächsische Landesregierung auch im Bereich Tourismus weitere Lockerungen. Ferienwohnungen und -häuser, Campingplätze und Bootsanleger können ab dem 22. Juni sowohl ohne die bisherige Wiederbelegungsfrist als auch ohne eine Auslastungsbeschränkung vermietet werden. Außerdem können – analog zu den gelockerten Kontaktbeschränkungen – bis zu zehn Personen gemeinsam ihren Urlaub in einer Parzelle auf einem Campingplatz oder in einer Ferienwohnung oder einem Ferienhaus verbringen – unabhängig davon, ob sie aus einem Hausstand kommen oder nicht.

Auch für Hotels in Niedersachsen fällt ab dem 22. Juni die Auslastungsbeschränkung von 80 Prozent weg. Die Hotels können also wieder alle Zimmer gleichzeitig belegen. Nach wie vor müssen die Betreiber allerdings ein Hygienekonzept vorlegen und die Hygieneauflagen beachten.

In Jugendherbergen, Familienferien- und Freizeitstätten, Bildungsstätten und ähnlichen Einrichtungen sind Gruppenveranstaltungen und -angebote für Minderjährige und die Aufnahme von Gruppen Minderjähriger wieder bis zu einer Gruppengröße von 16 Personen zulässig. Dabei müssen die Abstandsregeln beachtet werden.

Die Auflagen für touristische Busreisen werden ebenfalls gelockert. So muss während des Aufenthalts im Bus nicht zu jeder Zeit der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten und nicht jede zweite Sitzreihe freigehalten werden. Ab dem 22. Juni gilt, dass die Abstände soweit möglich eingehalten werden müssen. Ein Mund-Nase-Schutz muss trotzdem während des gesamten Aufenthalts im Bus getragen werden. Diese Regelungen gelten nicht für Busreisen, die in einem anderen Bundesland begonnen haben und durch Niedersachsen führen. Hier gelten die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes.

Analog zu den gelockerten Kontaktbeschränkungen können jetzt auch bis zu zehn Personen, die auch aus mehreren Hausständen kommen können, gemeinsam ein Restaurant besuchen. Außerdem muss es zwischen den Tischen in Restaurants, Bars etc. keinen Mindestabstand von 2 Metern mehr geben. Allerdings bleibt ein Mindestabstand zwischen Personen unterschiedlicher Gruppen Pflicht.

Mit Blick auf die Zeit nach dem 31. August können die Behörden vor Ort in Niedersachsen ab dem 22. Juni Planungen für Messen genehmigen. Ob die Messen dann letztendlich stattfinden, ist abhängig vom aktuellen Infektionsgeschehen. Die Landesregierung möchte den Beteiligten so aber eine gewisse Planungssicherheit geben. Das Gleiche gilt für Kongresse und gewerbliche Ausstellungen, außerdem für Spezialmärkte und ähnliche Veranstaltungen.

Kultur

Kulturelle Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind wieder möglich. Dies gilt unter anderem für Kulturzentren, Theater und Opernhäuser, aber auch für Kinos.

Für den Besuch gelten unter anderen folgende Auflagen: Es dürfen maximal 250 Besucher teilnehmen. Die Besucher müssen während der Veranstaltung sitzen. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen müssen Besucher außerdem eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Kontaktdaten aller Besucher sind zu dokumentieren.

Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern bleiben bis mindestens Ende Oktober untersagt. Damit setzt Niedersachsen einen Beschluss der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 17.06.2020 um.

Sport

Mit der Verordnung können wieder Zuschauer zu den Amateur-Sportveranstaltungen in Niedersachsen kommen. Bei kleinen Sportveranstaltungen und Turnieren sowie dem Training können bis zu 50 Personen zuschauen, wenn sie dabei einen Abstand von 1,5 Metern einhalten. Darüber hinaus, also ab 50 Personen, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Sicherheit der beteiligten Personen gewährleistet werden kann. Insbesondere müssen dann alle Zuschauerinnen und Zuschauer sitzen und ihre Kontaktdaten abgeben. Die Höchstgrenze beträgt 250 Zuschauer. Für Profisportveranstaltungen gilt auch in Niedersachsen weiterhin, dass die Anwesenheit Zuschauern nicht erlaubt ist.

Nach wie vor gilt:

Abstandhalten (1,5 Meter zu Personen, die nicht dem eigenen oder einem weiteren Haushalt angehören).
Mund-Nase-Bedeckung dort tragen, wo das Abstandhalten nicht möglich ist (Busse und Bahnen, Supermarkt und Geschäfte, kulturelle Veranstaltungen).
Hygiene beachten (sehr häufiges Händewaschen, Nieshygiene).

Die komplette Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen gibt es hier zum Download.

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