„Aus einem rechtswidrigen Ausschreibungsverfahren kann nur eine rechtswidrige Stellenbesetzung folgen“ – mit diesen Worten fasst WGS-Fraktionsvorsitzender Dr. Gert Armin Neuhäuser die Gründe für die Ablehnung des Vorschlags für die Besetzung der Stelle des Ersten Stadtrats zusammen.
„Rat und Verwaltungsausschuss haben nach mehrstündigen Diskussionen mindestens ein juristisches Prädikatsexamen für diese Stelle gefordert, die die Stadt Rinteln immerhin 132.000 € pro Jahr kostet – da kann man ja wohl auch schon Leistung und Kenntnisse erwarten“ so Neuhäuser.
„Doch die Verwaltung hat diesen eindeutigen Ratsbeschluss nicht umgesetzt sondern statt des vom Rat geforderten Prädikatsexamens nun nach dem entscheidenden Kriterium der Verwaltungserfahrung ausgeschrieben und das Auswahlverfahren durchgeführt“ so Neuhäuser.
„Nun droht nach Ansicht der WGS die Besetzung trotz allein durchschnittlicher Kenntnisse und Beurteilungen der von der Mehrheit ausgewählten Bewerberin. Der Rat ist aber das höchste Beschlussorgan der Stadt und nicht etwa ein Nasenbär, den man an einem Ring durch die Fußgängerzone zieht“ so Neuhäuser – „daher prüfen wir derzeit auch einen Kommunalverfassungsstreit vor dem Verwaltungsgericht!“
Die Stelle des Ersten Stadtrats wurde gemäß Beschluss des Rates vom 19.03.2015 öffentlich ausgeschrieben. Bewerbungsschluss war am 15.05.2015, eine Vorauswahl wurde getroffen und dem Verwaltungsausschuss vorgestellt. Die Entscheidung soll in der nächsten Ratssitzung am Donnerstag, dem 25.06.2015, bekannt gegeben werden.