(Rinteln) Besonders E-Scooter-Fahrer sind im Stadtgebiet ein Ärgernis: Zu zweit auf dem Gefährt, mit dem Handy am Ohr, zu jung, zu rücksichtslos, auf der falschen Fahrbahnseite, und und und.
Die Stadt Rinteln will darauf nun reagieren und hat in enger Abstimmung mit dem Polizeikommissariat Rinteln gemeinsame Kontrollen ab der zweiten Aprilhälfte in Aussicht gestellt. Bürgermeisterin Andrea Lange teilte auf einer Pressekonferenz mit, dass es auch mehrere Termin im Mai und Juni geben werde, wo die kombinierten Besatzungen von Ordnungsamt und Polizei kontrollieren werden. „Aber wann und wo das sein wird, das verrate ich natürlich nicht“, so Lange.
Durch die verschiedenen Befugnisse der beiden beteiligten Behörden habe man ein „all in“ Paket schnüren können. Hintergrund ist auch, dass das Ordnungsamt bei Verstößen lediglich „bitten“ könne, dass beispielsweise die Scooterfahrer anhalten, die Polizei darf Anhaltegebote auch durchsetzen. Außerdem, so Lange, lernten sich Ordnungsamtsmitarbeiter und Polizeibeamte so besser kennen, schätzen und stärken sich gegenseitig.
Erfolgreich sei das Modell bereits auf der Kreisstraße 74 gewesen und natürlich werde man auch auf der K 77 solche Kontrollen ansetzen. Hier habe man besonders aus den anfänglichen Fehlern bei Kontrollen auf der K 74 gelernt: „Uns geht es dabei nicht darum, Motorradfahrern das Leben schwer zu machen, sondern um die gesetzeskonforme Nutzung des vorhandenen Verkehrsraums“, so Lange. Immer gelte bei den Maßnahmen, die getroffen würden: Ausgewogen und verhältnismäßig müssen sie sein.
Konkret heißt das: Bei Kontrollen wird erst einmal der erhobene Zeigefinger ausreichen für eine Ermahnung, dann jedoch könne es auch – wenn sich Kontrollierte erneut nicht an die Regeln halten – an den Geldbeutel gehen mit Verwarngeldern. Die Luft wird also besonders für E-Scooter-Fahrer dünner.
Übrigens: E-Scooter darf man erst ab 14 Jahren fahren. Und: E-Scooter müssen in Deutschland auf baulich angelegten Radwegen, Radfahrstreifen oder in Fahrradstraßen fahren. Ist kein Radweg vorhanden, muss auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu, es sei denn, ein Zusatzschild („Elektrokleinstfahrzeuge frei“) erlaubt dies. Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
(Text: ot, Foto: Archiv)




























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