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Diskussion über neue Feuerwehrgebührensatzung im Finanzausschuss

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(Rinteln) Hoch her ging es in der Sitzung des Finanzausschusses der Stadt am vergangenen Donnerstag zum Thema der Feuerwehrgebührensatzung.

Schon Anfang Mai hatte der Feuerschutzausschuss hierzu heftig debattiert. Diese Diskussion und eine umfangreiche Antwort auf eine Anfrage des Ratsmitgliedes Antje Rinne (RI) riefen nun im Feuerwehrschutzausschuss den RI-Fraktionsvorsitzenden Prof. Dr. Gert Armin Neuhäuser auf den Plan. Anlass war eine von der Verwaltung geplante Regelung in der neuen Feuerwehrgebührensatzung, nach der für Einsätze, die „durch das Auslösen einer Brandmeldeanlage verursacht wurden, ohne dass ein Brand vorgelegen hat“, nunmehr die gesamten Einsatzkosten auf den Betreiber der Brandmeldeanlage abgewälzt werden sollten. Damit hatte Neuhäuser dem Grunde nach kein Problem.

„Nur im Lauf des Feuerschutzausschusses ist deutlich geworden, wie die Verwaltung diese Regelung versteht und anwenden will. Und das wäre klar rechtswidrig“, so Neuhäuser. Denn die Verwaltung hat Antje Rinne unter dem 8. Juli 2022 – veröffentlicht im Ratsinformationssystem – geschrieben, dass unter „Brandmeldeanlage“ auch Rauchmelder in Wohnungen fielen, wenn diese einen Fehlalarm verursachten. Wörtlich heißt es in der Antwort der Verwaltung: „Alle Formen von Fehlalarmen durch Brandmeldeanlagen sind gebührenpflichtig, insbesondere auch die aufgeführten Beispiele“ – und genau das war ein Rauchmelder in einer Wohnung der von Dritten zum Anlass einer Alarmierung genommen wurde. Zudem meinte die Verwaltung, dass der Betreiber auch haften müsse, wenn eine beliebige Person die Brandmeldeanlage betätige. Relevant werde dies etwa, wenn in einem Seniorenheim fehlerhaft die Brandmeldeanlage ausgelöst würde. Die Verwaltung meinte, dass dann der Betreiber zu haften habe, weil er die Senioren überwachen könne.

„Mit einer solchen Sichtweise gefährden wir Menschenleben!“, argumentierte Neuhäuser in der Sitzung des Finanzausschusses. Denn jeder, der dann einen akustischen Alarm aus einem Haus wahrnehmen würde, müsste sich überlegen, ob er das Kostenrisiko von ein paar 1000 € wirklich tragen möchte“, so Neuhäuser. Genau das gibt das niedersächsische Brandschutzgesetz aber gerade nicht her. Die Norm ermächtigt auch die Stadt Rinteln nur, Gebühren zu verlangen, wenn eine Brandmeldeanlage etwa nicht gewartet wurde oder kaputt ist, aber gerade nicht, wenn man sie betätigt und es sich hinterher herausstellt, dass gar keine Gefährdung von Menschen vorlag“, stellte Neuhäuser dar. Dies belegte er auch mit einem anschaulichen Beispiel: „Wenn eine alte Dame in dem Seniorenheim am Krankenhaus sitzt und Qualm wahrnimmt, und dann die Brandmeldeanlage betätigt, sollen nach der Verwaltungsvorlage – wenn am Ende kein Brand vorliegt ein paar 1000 Euro Einsatzgebühren fällig sein, wenn die gleiche Dame den gleichen Qualm wahrnimmt aber ihr Handy benutzt, um die Feuerwehr zu rufen, gibt es am Ende keine Gebührenforderung. Das ist unlogisch“. Der Jurist legte auch anhand der Gesetzesmaterialien zum niedersächsischen Brandschutzgesetz und der hierzu ergangenen Rechtsprechung dar, dass nur anlagespezifische Risiken von Brandmeldeanlage bei einem Fehlalarm zu einer Gebührenpflicht führen könnten. „Ansonsten gilt es und ist es ausreichend, dass jeder, der einen Einsatz vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, auch für die Gebühren herangezogen werden kann. Keinesfalls darf es aber so sein, dass man sich wegen eines Gebührenrisikos gegen die mögliche Rettung von Menschenleben entscheidet“, schloss Neuhäuser. Konkret von Neuhäuser zu der Problematik angesprochen, verzichtete die Verwaltung auf eine Stellungnahme in der Sitzung.

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Dass sämtliche Senioren in Einrichtungen der Altenpflege rund um die Uhr vom Personal überwacht werden könnten, damit sie eine Brandmeldeanlage nicht auslösen, hielt der RI-Fraktionsvorsitzende für lebensfremd. „Mir ist auch nicht klar geworden, warum automatisch und verschuldensunabhängig der Betreiber haften sollte, wenn bei anderen Alarmierungen eine Haftung nur Eintritt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit“ so Neuhäuser. Die Verwaltung äußerte sich hierzu in der Sitzung nicht.

Kurios war sodann das Abstimmungsergebnis über den Änderungsantrag Neuhäusers im Finanzausschuss. Neuhäuser, Grundmandatsinhaber und damit antragsberechtigt, aber ohne eigenes Stimmrecht, stellte einen Antrag, und SPD, CDU, WGS und Grüne enthielten sich allesamt, sodass das Abstimmungsergebnis keine Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen war. Neuhäusers Antrag war damit abgelehnt, er hat ihn für die kommende Ratssitzung am 30. Juni gestellt. Dieses seltene Ergebnis kommentierte Neuhäuser schmunzelnd: „Eigenartig, dass sich keines der anderen Ratsmitglieder in der Lage sieht, einen doch sehr einfachen Lebenssachverhalt auch inhaltlich zu bewerten und sich eine Meinung zu bilden“, so Neuhäuser.

Bereits in der Vergangenheit hatte Neuhäuser an Satzungen und Verordnungen der Stadt Rinteln massive rechtliche Kritik geübt, etwa an der Friedhofsgebührensatzung, der Polizeiverordnung oder Regelungen in der Hauptsatzung der Stadt. In allen Fällen war die Verwaltung sodann seiner Kritik gefolgt.

(Quelle: Pressemitteilung RI)

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