Seit Monaten spricht Rinteln von der Kreiselbaustelle an der Konrad-Adenauer-Straße. Der Knotenpunkt soll nach Fertigstellung die alte Kreuzung an der JET-Tankstelle ersetzen und den Verkehr an die neu entstehende Entlastungsstraße Nord heranführen. Seit die Autos nach der Aufhebung der zeitweiligen Vollsperrung wieder im Kreis durch die Baustelle rollen, scheint die Lage klar zu sein: Derjenige, der im Kreisel fährt, hat Vorfahrt. Und wer darauf zufährt, muss dem im Kreisel befindlichen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt gewähren.
Doch Moment! Genau genommen ist der neue Kreisverkehr gar kein Kreisverkehr. „Es fehlt Verkehrszeichen 215 (rundes blaues Schild mit drei kreisförmig drehend angeordneten Pfeilen)“, so Ingo Radler der gleichnamigen Fahrschule Radler aus Rinteln, „somit ist das kein Kreisverkehr sondern lediglich eine Verkehrsführung im Kreis. Und da gilt, sofern nichts anderes ausgeschildert ist, „rechts vor links“. Etwas genauer steht es in Paragraph 8 der StVO (http://dejure.org/gesetze/StVO/8.html)
Demnach hätte der Verkehr, der aus Richtung Engern oder der Stadt kommend in den Kreisel einfährt, Vorfahrt. Wer schon „drin“ ist, muss anhalten und Vorfahrt gewähren.
Ein Umstand auf den Radler vor einigen Tagen auch die Polizei hingewiesen hat. Dort hieß es, man werde die Lage prüfen. Geändert hat sich seitdem nichts. Paragraph 9a der Straßenverkehrsordnung besagt nämlich, dass ein Kreisverkehr an der entsprechenden Beschilderung zu erkennen ist. Fehlt diese, gilt „rechts vor links“. Nachzulesen HIER!
Also aufgepaßt an der Kreiselbaustelle und Obacht mit der Vorfahrtsregelung! Die gleiche Besonderheit gilt übrigens auch nur wenige hundert Meter Luftlinie entfernt am Deckberger Weg/Stierbusch.