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Einebnung von Reihengrabstätten auf Abteilung II des Seetor-Friedhofes in Rinteln

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(Rinteln) Die Stadtverwaltung teilt mit, dass Reihengrabstätten, deren Nutzungsrechte abgelaufen sind, eingeebnet werden sollen.

Dies geschehe auf Grund des § 9 Abs. 1 und 3 sowie § 12 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Rinteln in der zur Zeit gültigen Fassung, so die Verwaltung. Die Einebnung auf dem Seetor-Friedhof in Rinteln erfolgt ab dem 1.9.2022 und betrifft folgende Grabstätten auf Abteilung II: Nrn. 147 c, 147d , 147 h und 526 bis 551.

Mit Ablauf der Ruhefristen erlischt das Nutzungsrecht an den aufgeführten Grabstätten. Die Nutzungsberechtigten werden gebeten, die Grabstätten bis zu dem genannten Termin abzuräumen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Grabstätten eingeebnet. Nicht entfernte Grabmale und Einfassungen werden gem. § 31 Abs. 9 der o.g. Satzung auf Anordnung der Stadt Rinteln beseitigt. Eine Aufbewahrung der entfernten Gegenstände erfolgt nicht.

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Der Bereich und einzelne Grabstätten sind durch Hinweisschilder gekennzeichnet. Ein Lageplan der betroffenen Grabstätten befindet sich im Informationskasten am Parkplatz des Seetor-Friedhofes.

Für nähere Auskünfte steht Silvia Wächter vom Bauamt der Stadt Rinteln zur Verfügung: Stadt Rinteln, Klosterstraße 19, 31737 Rinteln, Telefon: 05751/403-205, E-mail: s.waechter@rinteln.de (pr)

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