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Ermittlungen wegen „Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse“

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(Rinteln) Ein 25-jähriger Rintelner kehrte am 4. Oktober von einem Griechenlandurlaub zurück und landete dazu auf dem Flughafen Hannover.

Dort stellten Beamte der Bundespolizei fest, dass er gegen die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes verstieß. Der Rintelner legte ein Gesundheitszeugnis mit Befreiung von der Maskenpflicht eines Arztes aus Österreich vor.

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Die Beamten ermittelten, dass dieses Gesundheitszeugnis offensichtlich zu Unrecht ausgestellt wurde, oder sogar vom Rintelner selbst aus dem Internet heraus ausgedruckt wurde. Jetzt ermittelt die Rintelner Polizei gegen den Mann wegen des Verdachts eines Verstoßes nach dem § 279 Strafgesetzbuch.

Die Bundespolizei stellte außerdem fest, dass die österreichischen Behörden gegen den Arzt ermitteln und dieser möglicherweise bereits seine Zulassung als Arzt verloren hat. (pr)

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