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Erste städtische Gebäude werden mit Solaranlagen ausgestattet / Denkmalschutz ist kein Problem

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(Rinteln) Die Stadt Rinteln schreibt derzeit Photovoltaik-Anlagen (PV) auf Dächern städtischer Gebäude aus. Darüber informierte Baudezernent Stefan Eggert-Edeler im Rahmen der jüngsten Bauausschusssitzung. Die Anlagen sollen als Mietmodell mit 18 Jahren Laufzeit angelegt werden. Nach Ablauf dieser Zeit gehen sie in den städtischen Besitz über. Wert lege man auf „qualitativ hochwertige und langlebige Bauteile“, hieß es.

Zuerst erfolge die Ausschreibung der PV-Anlagen für die Gebäude der Kita und des Dorfgemeinschaftshauses in Hohenrode sowie der Kita Goldbeck. Diese seien auf technische Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft und als optimal angesehen worden, erklärte Eggert-Edeler. Dabei handele es sich um eine Anlage mit einer Leistung von 20 kWp (Kilowatt Peak, Höchstleistung – Anm. d. Red.) und einer Wirkleistung von 18184 kWh (Kilowattstunden). In Goldbeck betrage die Höchstleistung 9,96 kWp und die Wirkleistung von rund 9600 Kilowattstunden pro Jahr. Hier werde ein Batteriespeicher von 5,1 kWh vorgesehen.

Insgesamt sei die Statik von 18 Gebäuden auf die Möglichkeit zur Montage von Solaranlagen überprüft worden, berichtete der Baudezernent. Darunter die Kita/DGH Schaumburg, das Gebäude am Kirchanger in Krankenhagen, die Feuerwehrgebäude in Deckbergen und Schaumburg, das Turmgebäude der Feuerwehr am Seetor, die Fahrzeughalle der Feuerwehr Exten, das Gebäude der ehemaligen IGS, das Bürgerhaus, der Ratskeller, die „Wichtelburg“ und das Bauhof-Gebäude und das Rathaus in der Klosterstraße 20. Weitere Gebäude sollen nach und nach überprüft werden. Als nächstes stehe die Ausschreibung der Anlage fürs Feuerwehrgerätehauses in Schaumburg auf dem Plan. Bei allen Ausschreibungen würden die Stadtwerke Rinteln berücksichtigt.

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Auch das Bürgerhaus am Marktplatz (Bildmitte) und der Ratskeller (rechts) sind laut der Verwaltung für die Montage von Solaranlagen geeignet. (Archivfoto)

Matthias Wehrung (CDU) hakte in Bezug auf die IGS nach. Es gebe 130 städtische Gebäude, die mit Solaranlagen ausgestattet werden könnten, da müsste man nicht ein denkmalgeschütztes Gebäude aus dem Jahr 1875 nutzen. Eggert-Edeler erklärte, hierbei wäre der südliche Gebäudeflügel der ehemaligen IGS gemeint, dieser stehe nicht unter Denkmalschutz. Britta Steuer erinnerte an eine Änderung im Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz, die es möglich mache, Solaranlagen auch mit dem Denkmalschutz zu vereinbaren.

>>> Mehr Infos zum Thema Solaranlagen und Denkmalschutz gibt es hier: KLICK

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