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Fahrlehrer Ingo Radler: „Fahrradzone mit rechtlichen Hindernissen“

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(Rinteln) Zu Beginn der Sommerferien ist in Rinteln die angekündigte Fahrradzone in der westlichen Kernstadt eingeführt worden.

In diesem zusammenhängenden Teil des Stadtgebiets („Die Drift“, „West-Contrescarpe“, „Graebeweg“,…) haben Fahrradfahrer nun Vorrang, dürfen nebeneinander fahren und es gilt Tempo 30 sowie „rechts vor links“. Für Autofahrer gilt die Regelung „Anlieger frei“. Einfahren dürfen nur jene, die ein berechtigtes Anliegen haben. Anwohner gehören dazu, Besucher aber auch alle, die beispielsweise einen öffentlichen Parkplatz aufsuchen und ihr Fahrzeug für einen Einkauf in der Innenstadt dort abstellen möchten.

An den Zufahrten zur Fahrradzone, wie hier in der „Drift“, wird mit großformatigen Bannern auf die Neuerung hingewiesen.

Die Schilder sind frisch montiert und teilweise gegen bestehende Tempo-30-Tafeln ausgetauscht, große Fahrbahnmarkierungen und noch größere Info-Banner an Bauzäunen weisen auf die neue Fahrradzone hin.

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Fahrlehrer Ingo Radler ist Inhaber der gleichnamigen Fahrschule Radler und täglich viele Kilometer im Auto durchs Stadtgebiet unterwegs. Ihm sind einige Ungereimtheiten aufgefallen, die bei der Schaffung der Fahrradzone entstanden sind. Bei einem Vor-Ort-Termin spricht über die aus seiner Sicht problematischen Stellen.

Fahrlehrer Ingo Radler zeigt auf das neue Schild an der Einmündung zum Graebeweg: Rechtlich gesehen wäre an dieser Stelle für alle Schluss mit der Durchfahrt, die kein Anliegen fürs Befahren der Fahrradzone haben. Radler zufolge müsste viel früher darauf hingewiesen werden, so dass die Möglichkeit besteht, die Fahrtrichtung zu ändern.

„Wenn man von der Kunterschaft durch das Stück verkehrsberuhigten Bereichs in Richtung West-Contrescarpe fährt, gibt es keinerlei Hinweis vorab auf die Fahrradzone“, so Radler. Rechtlich gesehen dürfe man nur bis zum Schild mit dem Fahrradsymbol vorfahren. „Dann bleibt nur, auf der Straße, in einer Grundstückseinfahrt oder auf einer Garagenzufahrt zu wenden und wieder zurückzufahren“, erklärt der langjährige Fahrlehrer die zulässige Vorgehensweise.

Ähnlich verhält es sich bei der Einmündung Dauestraße und Graebeweg. Wieder sei kein Hinweis auf die nahende Fahrradzone erfolgt. Für das Hinweisschild sei obendrein auch noch einer der zu Stoßzeiten ohnehin stark frequentierten Parkplätze geopfert worden: „Wenn dann noch alles zugeparkt ist, dann bleibt nur noch das Wenden auf der Straße.“ Bei dem bekannten Verkehrsaufkommen ein Akt für Fahrer mit starken Nerven. Wer einfach weiterfährt, riskiert ein Bußgeld – falls man kontrolliert und erwischt wird. Wenn man allerdings beispielsweise ohnehin zur Gärtnerei Zech wollte, um dort Pflanzen für den Garten zu kaufen, hat man ein berechtigtes Anliegen und ist aus dem Schneider.

Auch für die West-Contrescarpe vermisst Ingo Radler einen frühzeitigen Hinweis. Wer bis hierhin fährt, müsste eigentlich umdrehen – doch wo, wenn alle Parkplätze und die Grundstückszufahrten belegt sind.

Radler hat weiterer solcher „Juckepunkte“ gefunden: „Das Hinweisschild auf die Fahrradzone befindet sich im Graebeweg eingangs der Burgfeldsweide auf der linken Straßenseite, gehört aber nach rechts.“ Und der große Parkplatz am Steinanger hat eine Zu- und Abfahrt, die in einer Fahrradzone liegt. Zwei Zufahrten sind außerhalb, für Ortsunkundige also bedenkenlos nutzbar. Fährt man allerdings an der Zufahrt an der Reithalle vom Parkplatz herunter und biegt nach rechts ab, befindet man sich in der Fahrradzone, die man eigentlich nicht befahren dürfte.

Das Hinweisschild für die Fahrradzone befindet sich auf der linken Seite, gehört aber nach rechts, so Ingo Radler.

Und wie löst man die Problemstellen? „Mit zusätzlichen Hinweisschildern, die rechtzeitig vorher auf die Fahrradzone hinweisen und eine Möglichkeit eröffnen, die Fahrtrichtung zu ändern“, erklärt Radler. Andernfalls bleibe es eine „Fahrradzone mit rechtlichen Hindernissen“. Es bleibt also spannend, ob der Schilderwald erneut Zuwachs bekommt.

(vu)

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