(Rinteln) Manche Warengruppen sind in der Vermarktung im Außenbereich der Innenstadt, beispielsweise im Industriegebiet Süd, ausgeschlossen.
Hintergrund ist, dass man die Geschäfte in der Innenstadt vor Konkurrenz im Außenbereich schützen möchte. Die Warengruppen, die ausgeschlossen sind, nennt man „zentrenrelevant“. Konkret hätte das aber auch bedeutet, dass Fahrräder und Zubehör, die als „zentrenrelevant“ eingestuft waren, beispielsweise nicht in der Braasstraße in einem großen Store angeboten werden dürften.
Dem stellte sich bereits der Ausschuss für Umwelt, Bau- und Stadtentwicklung entgegen und auch der Verwaltungsausschuss. Der Rat votierte in seiner jüngsten Sitzung nun dafür, dass mögliche Investoren eines Fahrradmarktes nicht deshalb aus der Stadt verwiesen werden sollen, weil sie nicht in der Innenstadt ihren Markt eröffnen wollten.
Das Schutzgebiet der „zentrenrelevanten“ Warengruppen erstreckt sich auf die Innenstadt von Rinteln sowie auf den Bereich bis zur „Großen Tonkuhle“. Konkret heißt das jetzt, dass sowohl im Innenstadtbereich als auch im Außenbereich Fahrradanbieter ihre Geschäfte machen könnten, sofern sich denn jemand findet, der einen solchen Markt in Rinteln abdecken wollte.
Was „zentrenrelevante“ Warengruppen sind, das regelt unter anderem das Landesraumordnungsprogramm (LROP). Wörtlich heißt es da: „Das Kongruenzgebot schützt die Zentralen Orte vor einem Abzug übermäßig hoher
Kaufkraftanteile durch neue Einzelhandelsgroßprojekte in anderen Zentralen Orten.“
(ot/Foto: vu)