Am Freitag, den 8. August 2014, bemerkten zwei städtische Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes einen Falschfahrer, der in verkehrter Richtung in einer Einbahnstraße unterwegs war.
Nachdem sie ihn angesprochen hatten, stellten sie bei dem 48-jährigen Fahrzeugführer deutlichen Alkoholgeruch fest.
Die hinzugezogenen Polizei stellte eine Atemalkoholkonzentration fest, die im strafbaren Bereich (über 1,1 Promille) lag. Daher wurde eine Blutentnahme angeordnet.
Zu allem Überfluss wurde bei der Überprüfung der Person des Beschuldigten auch noch festgestellt, dass ein Haftbefehl gegen ihn vorliegt.
Nach Zahlung eines haftbefreienden Geldbetrages kam der Beschuldigte wieder auf freien Fuß.