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Feuerschutzausschuss: Mehr Geld fürs Ehrenamt

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In seiner Sitzung am 18. Januar hat der Feuerschutzausschuss einstimmig den Erlass einer neuen Satzung über die Entschädigung der Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Funktionsträger in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rinteln beschlossen.

Zuvor war in der Feuerschutzausschussitzung vom 19.10.2017 darüber diskutiert worden, die Erhöhung in Anlehnung an die Entschädigungssätze der Feuerwehren Bückeburg und Stadthagen anzupassen. Ratsmitglied Veit Rauch (CDU) machte seinerzeit den Vorstoß, die Erhöhung etwas umfangreicher ausfallen zu lassen. Daraufhin war die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer neuen Satzung beauftragt worden. Sie enthält darüber hinaus die Regelung, dass die stellvertretenden Ortsbrandmeister als Aufwandsentschädigung die Hälfte der festgesetzten Beträge der Ortsbrandmeister erhalten. Diese belaufen sich nach der neuen Satzung auf 85 Euro monatlich für Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehren mit Grundausstattung, 100 Euro als Stützpunktfeuerwehr und 185 Euro als Schwerpunktfeuerwehr.

Für die ehrenamtlichen Feuerwehrleute in Rinteln soll es eine höhere Aufwandsentschädigung geben (Archivfoto).

Für die Durchführung von Brandsicherheitswachen ist ebenfalls eine Aufwandsentschädigung aufgenommen worden. Neu ist ebenfalls eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 Euro pro Stunde für Brandsicherheitswachen zum vorbeugenden Brandschutz, beispielsweise auf Messen oder ähnlichen Veranstaltungen. Als Aufwendungsersatz bei Betreuung von Kindern unter zehn Jahren werden, nach einem einstimmig akzeptierten Änderungsvorschlag innerhalb der Sitzung, 10 Euro pro Stunde gewährt. Weiterhin neu aufgenommen sind die Aufwandsentschädigungen für den Stadtzeug- und Schlauchwart (40 Euro) und den Administrator des Feuerwehrverwaltungsprogramms FeuerON (ebenfalls 40 Euro). Der Erhöhungsbetrag beläuft sich im Haushaltsplan auf 22.000 Euro. Als nächstes muss der Verwaltungsausschuss am 24.1. und der Rat der Stadt Rinteln am 22.2. über die neue Satzung abstimmen.

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Die neue Entschädigungssatzung ist auf den Internetseiten der Stadt Rinteln einsehbar: KLICK

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