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Feuerwerk zum Jahreswechsel: Verbot in der Altstadt

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Seit heute wird wieder Feuerwerk verkauft und bald ist es soweit: Das neue Jahr wird mit Feuerwerk, Raketen und Böllern begrüßt. Wie jedes Jahr schießen die Bundesbürger zum Jahreswechsel gigantische Summen wortwörtlich in die Luft. 2016 waren es laut einem Bericht der Tagesschau rund 133 Millionen Euro, die in Pyrotechnik investiert werden sollten. Für dieses Jahr rechnet der Verband der Pyrotechnischen Industrie einem Focus-Artikel zufolge sogar mit 137 Millionen Euro. Doch nicht überall ist Böllern erlaubt.

So informiert die Verwaltung der Stadt Rinteln jetzt zum Thema Feuerwerk in der Altstadt: „Gemäß § 23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen, sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten. Als Mindestabstände gelten für handgeworfene pyrotechnische Gegenstände (Böller) 25 Meter, für Hochfeuerwerk (Raketen) 200 Meter.“

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(Symbolfoto)

Diese Vorschrift sei im gesamten Stadtgebiet und den Ortsteilen einzuhalten, heißt es weiter:  „Insbesondere in der Rintelner Altstadt, also in dem Bereich, der von Mühlenstraße, Hinter der Mauer, Kapellenwall, Schulstraße, Ritterstraße, Krankenhäger Straße, Josua-Stegmann-Wall, Blumenwallanlage, Wallstraße und Pferdemarkt umschlossen wird, ist das Anzünden von Feuerwerkskörpern nicht erlaubt. Hier ist aufgrund der dichten Fachwerkbebauung die Gefahr einer schnellen, unkontrollierbaren Brandausbreitung besonders hoch. Verstöße gegen die einschlägigen sprengstoffrechtlichen Bestimmungen sind Ordnungswidrigkeiten und können als solche mit einer Geldbuße geahndet werden.“

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