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Feuerwerks-Verbot in der Rintelner Altstadt

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(Rinteln)

Böller, Silvesterraketen und Knaller gehören für viele Menschen zum Jahreswechsel dazu. Andere wiederum kritisieren das Silvesterfeuerwerk, darunter auch viele Tierbesitzer, die sich um ihre Haustiere, den Böllerlärm und die Folgen Sorgen machen.

Raketen hin oder her – nicht überall ist das Abbrennen von Feuerwerk erlaubt. Die Stadt Rinteln teilt daher in einer Presseinformation mit, dass in Sachen Feuerwerk zum Jahreswechsel ein Verbot in der Rintelner Altstadt herrscht:

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Feuerwerksreste am Neujahrsmorgen (Archiv).

Feuerwerk zum Jahreswechsel; Verbot in der Altstadt

Gemäß § 23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen, sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten. Als Mindestabstände gelten für handgeworfene pyrotechnische Gegenstände (Böller) 25 Meter, für Hochfeuerwerk (Raketen) 200 Meter.

Diese Vorschrift ist im gesamten Stadtgebiet und in den Ortsteilen einzuhalten. Insbesondere in der Rintelner Altstadt, also in dem Bereich, der von Mühlenstraße, Hinter der Mauer, Kapellenwall, Schulstraße, Ritterstraße, Krankenhäger Straße, Josua-Stegmann-Wall, Blumenwall-Anlage, Wallstraße und Pferdemarkt umschlossen wird, ist das Anzünden von Feuerwerkskörpern nicht erlaubt.

Hier ist aufgrund der dichten Fachwerkbebauung die Gefahr einer schnellen, unkontrollierbaren Brandausbreitung besonders hoch.

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Verstöße gegen die einschlägigen sprengstoffrechtlichen Bestimmungen sind Ordnungswidrigkeiten und können als solche mit
einer Geldbuße geahndet werden.

(pr)

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