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FFP2-Maskenpflicht bei Versammlungen und Demos unter freiem Himmel: Stadt Rinteln erlässt Allgemeinverfügung

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(Rinteln) Die Stadt Rinteln teilt mit, dass sie eine Allgemeinverfügung erlassen hat, wonach Teilnehmer, Leiter sowie und Ordner bei Versammlungen unter freiem Himmel im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes auf dem Gebiet der Stadt Rinteln verpflichtet sind, eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen.

Dies gab die Verwaltung heute in einer Pressemitteilung bekannt.

Weiter heißt es: „Dabei ist die Maske eng anliegend und Mund und Nase umschließend zu tragen. Das Abnehmen der Maske wird auf notwendige und möglichst kurzzeitige Situationen beschränkt. Dies gilt bei nicht angezeigten Versammlungen im Sinne des § 2 Niedersächsisches Versammlungsgesetz.“

Hiervon ausgenommen sind Personen, für die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung, zum Beispiel einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist und die dies gegenüber polizeilichen Einsatzkräften vor Ort auf Verlangen durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises glaubhaft machen können. Ebenfalls ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.

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Kinder zwischen dem vollendeten 6. Lebensjahr und dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen anstelle einer medizinischen Maske eine beliebige andere geeignete textile oder textilähnliche Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache verringert, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie, als Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

In der mehrseitigen Begründung, die im Internet nachzulesen ist, wird auf eine Gefährdungsbeurteilung der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg verwiesen. Dabei geht es um die als „Corona-Spaziergänge“ stattfindenden Verabredungen, die kreisweit stattfinden und über soziale Medien organisiert werden. Hierbei handelt es sich laut Allgemeinverfügung um Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes, die regelmäßig und gleichförmig stattfänden und auch als Versammlungen bewertet und behandelt würden. Dabei würden überdurchschnittlich viele Verstöße gegen Hygieneschutzvorgaben begangen. In Rinteln finden die Aktionen seit dem 13. Dezember überwiegend montags im Kernstadtbereich statt, heißt es weiter. Doch rücke zunehmend auch jeder andere Wochentag in den Fokus, die Aktionen ereigneten sich inzwischen auch außerhalb der Kernstadt.

Weiterhin sei beobachtet worden, dass das Abstandsgebot nicht durchgängig eingehalten werde und „ganz überwiegend keine Mund-Nasen-Bedeckung“ getragen werde. Die Versammlungen seien weiterhin nicht angezeigt worden, ein Leiter habe sich nicht zu erkennen gegeben. Daher habe die Polizei das Thema Infektionsschutz auch nicht in einem Kooperationsgespräch thematisieren können. Die Allgemeinverfügung werde daher erlassen, um in der aktuellen Infektionslage ein Mindestmaß an Infektionsschutz bei allen Versammlungen zu regeln.

Die Allgemeinverfügung tritt am 6. Januar 2022, also am morgigen Donnerstag in Kraft. Sie gilt laut der Pressemitteilung bis zum Zeitpunkt ihrer Aufhebung, jedoch längstens bis einschließlich zum Ablauf des 15.01.2022. Eine Verlängerung, Abänderung oder vorzeitige Aufhebung bleiben vorbehalten. Die Verfügung ist im Original auf der Internetseite der Stadt Rinteln unter www.rinteln.de veröffentlicht.

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