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Führerschein kann nicht beschlagnahmt werden

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(Rinteln) Bei einer Fahrzeugkontrolle am Freitag, 4.10., stellten Beamte der Polizei gegen 15:56 Uhr fest, dass der kontrollierte 47-jährige Mann aus Rinteln unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand.

Da der Atemalkoholtest bereits einen Wert aufwies, bei dem die Beschlagnahme des Führerscheins angezeigt gewesen wäre, wollten die eingesetzten Beamten dies auch tun. Sie mussten dann allerdings feststellen, dass der Beschuldigte überhaupt keine Fahrerlaubnis besitzt.

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Gegen ihn wird nun wegen Trunkenheit im Verkehr und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. (pr)

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