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Geänderte Beschilderung an der Burgfeldsweide soll für mehr Klarheit im Verkehr sorgen

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(Rinteln) Über die Verkehrssituation an der Burgfeldsweide mit bestehendem Gymnasium und neuer IGS haben wir bereits ausführlich berichtet, ebenso über den Antrag von Gunnar Dubiel im Ortsrat der Stadt Rinteln.

Die Verkehrsregelung sei „unschlüssig und nicht eindeutig, teilweise sogar fehlerhaft“, so die darin geäußerte Kritik, verbunden mit dem Hinweis, die dortige Beschilderung prüfen zu lassen.

Die dort erwähnte Verkehrsbesprechung fand am 29. März statt.

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Helen Grieger vom Amt für Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste, teilt dazu auf Nachfrage schriftlich mit, dass man zu dem Ergebnis gekommen sei, dass das „Sackgassenschild“ an der Burgfeldsweide, auf Höhe der BBS, durch das Verkehrszeichen „Verbot der Einfahrt“ (rund, rot, weißer horizontaler Strich) mit den entsprechenden Zusatzzeichen und dem weiteren Zusatz „400 m“ ersetzt werden müsse.

Aktueller Stand: Das Schild „Sackgasse“ auf Höhe der BBS soll ersetzt werden.

 

Ein solches Schild „Verbot der Einfahrt“ soll – versehen mit dem Zusatz „400m“ – stattdessen auf Höhe der BBS montiert werden.

Auf eine zusätzliche Vorankündigung durch weiteres Verkehrszeichen „Verbot der Einfahrt“ mit den entsprechenden Zusatzzeichen in Höhe von 200 Metern werde zunächst verzichtet, „da sich beim Austausch des Sackgassenschildes durch das ´Verbot der Einfahrt´ eine Vorankündigung in 400m gibt und man einen Schilderwald vorerst vermeiden möchte.“

Änderungen bei der Beschilderung sind auch im Einmündungsbereich Burgfeldsweide/Graebeweg angekündigt.

Für den Einmündungsbereich Burgfeldsweide/Graebeweg sind darüber hinaus Änderungen angekündigt. „Ebenso wird das Verkehrszeichen 205 ´Vorfahrt gewähren´ durch das Verkehrszeichen 102 ´Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts´ ersetzt“, heißt es weiter von Seiten des Ordnungsamtes und abschließend, „die Polizei und der Ordnungsdienst der Stadt Rinteln werden weiterhin die Verkehrssituation in diesem Bereich beobachten und nach Fertigstellung der Außenanlagen soll die Gesamtsituation erneut erfasst werden.“ (pr/vu)

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