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Geflügelpest breitet sich weiter aus: Landkreis ordnet komplette Aufstallung an

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(Landkreis) In allen nördlichen Bundesländern wurde der Ausbruch der aviären Influenza (Geflügelpest) bei Geflügel sowohl in kommerziellen Haltungsbetrieben als auch bei Wildvögeln amtlich festgestellt.

Bei den Ausbrüchen wurde das hochpathogene Influenza-Virus H5N8 nachgewiesen. Zudem liegen mittlerweile mehrere Nachweise aus den benachbarten bzw. nicht weit entfernten Landkreisen Minden-Lübbecke, Nienburg, Herford, Bielefeld, Paderborn, Diepholz, Region Hannover, Braunschweig und Celle vor. Hier waren sowohl gewerbliche Nutzgeflügelbestände sowie Wildvögel betroffen.

Auch im Landkreis Schaumburg wurde die Infektion bei einer Graugans mit dem hochansteckenden Influenza-Virus H5N8 am 16.03.2021 durch das Friedrich-Loeffler-Institut festgestellt. Die Graugans wurde nahe der Weser tot aufgefunden. Die Geflügelpest breitet sich somit weiter aus.

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Aus diesem Grund hat der Landkreis Schaumburg mit Allgemeinverfügung vom heutigen Tag die komplette Aufstallung von Geflügel im gesamten Kreisgebiet angeordnet. Bisher war lediglich eine teilweise Aufstallung in der Nähe des Steinhuder Meeres verfügt worden.

Ziel dieser präventiven Maßnahme ist es, einen Eintrag in Nutztierbestände zu verhindern. Private und gewerbliche Geflügelhalter dürfen ihre Tiere daher nur noch in Ställen oder vor Wildvögeln und deren Koteinträgen geschützt halten. Hierfür können auch überdachte und mit Netzen abgespannte Ausläufe genutzt werden. Die Maschengröße der Netze darf 25 mm nicht überschreiten. Die Standards der Biosicherheit sollten von allen Geflügelhaltern konsequent eingehalten werden.

Die Allgemeinverfügung kann unter www.schaumburg.de in der Rubrik „Aktuelles“ eingesehen werden. (pr)

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