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Geisterfahrer-Unfall auf der A2: Vier Schwerverletzte bei Lauenau

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(Porta Westfalica/Lauenau) Am Sonntagabend gegen 20:15 Uhr wurden die Leitstellen der Kreispolizeibehörden Herford und Minden über einen Falschfahrer informiert, der mit einem PKW die Autobahn auf der Richtungsfahrbahn Dortmund in Richtung Hannover befuhr.

Die Vielzahl von eingegangenen Notrufen meldete sowohl Gefährdungssituationen als auch Unfälle. Der „Geisterfahrer“ konnte auf dem Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Rehren und Lauenau im niedersächsischen Bereich durch einen Streifenwagen der Autobahnpolizei Bielefeld festgestellt werden.

Im Rahmen der Parallelfahrt auf der Richtungsfahrbahn Hannover versuchten die Beamten erfolglos, mit dem Fahrer Kontakt aufzunehmen und diesen zum Anhalten zu bewegen.

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Kurz vor der Anschlussstelle Lauenau kollidierte das Fahrzeug gegen 20:35 Uhr mit einem entgegenkommenden PKW aus Polen. Hierbei wurde der Falschfahrer, laut Polizei handelt es sich um einen männlichen 68-jährigen aus dem Kreis Nordhorn) als auch die drei Insassen im polnischen PKW schwer verletzt. Beamte der Autobahnpolizeiwache Herford trafen als erste am Unfallort ein, die Autobahnpolizei Niedersachsen übernahm schließlich. Die A2 wurde in Richtung Bielefeld bis etwa 23:50 Uhr gesperrt.

In NRW wurden weitere Unfälle in Zusammenhang mit dem Falschfahrer aufgenommen. Zwischen der
Anschlussstelle Vlotho und dem Autobahnkreuz Bad Oeynhausen hatten zwei in Richtung Dortmund fahrende PKW Kontakt zum Wagen des 68-Jährigen. Ein Auto, besetzt mit zwei Personen, wurde am Kotflügel gestreift. Einem weiteren PKW, mit einer Person am Steuer, wurde der Außenspiegel abgefahren. Größere Schäden konnten die betroffenen Fahrer durch Ausweichmanöver verhindert. Hier wurde glücklicherweise niemand verletzt. Zwischen den Anschlussstellen Porta Westfalica und Veltheim musste ein weiterer Autofahrer ausweichen. Dabei kollidierte er mit der Mittelschutzplanke und konnte im Anschluss sein Fahrzeug auf dem Seitenstreifen zum Stillstand bringen. Auch bei diesem Unfall wurde kein Personenschaden verursacht.

Der nicht unerhebliche Sachschaden kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht genau beziffert werden. Die Gründe für die Falschfahrt sind Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen. (pr)

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