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„Gesichtsloser Klotz anstelle historischer Fassaden“: Prof. Dr. Gert Armin Neuhäuser will Neubau im Rat diskutieren

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(Rinteln) Der vierstöckige Neubau des Dialysezentrums mit darüberliegenden Seniorenwohnungen an der Ecke Klosterstraße/Kahlergasse (wir berichteten) soll im Rat erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden. Dies beantragt Ratsherr Prof. Dr. Gert Armin Neuhäuser (WGS) in einem Schreiben an Bürgermeister Thomas Priemer, das uns vorliegt.

Darin stellt sich Neuhäuser die Frage, wozu der Rat überhaupt eine Gestaltungssatzung und eine Erhaltungssatzung verabschiedet habe. Entweder sei diese „zu unkonkret“ oder sie werde „nicht städtebaulich interessengerecht angewendet“. Man könne über Geschmack streiten, so Neuhäuser, aber „dass ein derartig gesichtsloser, einförmiger Klotz wie der Geplante anstelle historischer Fassaden am südlichen Entrée der Fußgängerzone eine Verbesserung der Gesamtansicht darstellen könnte, ist doch ausgeschlossen“. Neuhäuser, der zusammen mit den Grünen gegen den Neubau stimmte, nimmt in dem Schreiben ebenfalls Bezug zur Online-Petition, die von Hartmut Herforth, Betreiber der beliebten Facebook-Gruppe „Historisches Rinteln“ ins Leben gerufen wurde. Sie hat bislang über 550 Unterstützer, die sich für den Erhalt der ursprünglichen Gebäudefassade bei dem geplanten Neubau aussprechen.

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Ist der geplante Neubau ein „gesichtsloser, einförmiger Klotz“, wie Prof. Dr. Gert Armin Neuhäuser (WGS) es formuliert? (Foto: pr)

Der Neubau werde „für eine sehr lange Zeitspanne“ das Gesicht der Stadt am südlichen Zugang der Fußgängerzone sein, so Neuhäuser weiter, daher sei die jetzige Gestaltung für Generationen bindend. Wenn man mit heutigem Kenntnisstand über die Erhaltung und Gestaltung optisch ansprechender Bauten dennoch ein beliebiges, architektonisch maximal durchschnittliches Bauwerk an „derart prädestinierter Stelle“ zulassen würde, sei dies „nicht wieder gutzumachen“. Dies sei deshalb unverständlich, „weil die beteiligten Architekten es sicherlich besser können“.

Neuhäuser will notfalls auch eine Veränderungssperre für die beiden abzureissenden Gebäude beantragen. (Archivfoto)

Neuhäuser bittet die Verwaltung daher darum, das Schaffen von Fakten zu verhindern. Er behält sich vor, einen Antrag auf Erlass einer Veränderungssperre zu erstellen. Dies gelte für den Fall, dass die Verwaltungsvorlage nicht erkennen lasse, dass der neue Baukörper gestalterisch in die Fußgängerzone integriert erscheint. Ein Beispiel, wie es auch anders geht, führt Neuhäuser ebenfalls an. In Bückeburg, am Kreisel Georgstraße / Schulstraße entsteht derzeit ein Neubau unter Erhaltung der historischen Fassaden. Dazu Neuhäuser: „Was dort geht, sollte auch in Rinteln möglich sein“.

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