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Gratis-Parken in Rinteln endet bald: Gab es positive Effekte für den Einzelhandel?

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(Rinteln) Acht Monate waren die Parkautomaten in der Rintelner Innenstadt „arbeitslos“, in Kürze werden sie wieder in Betrieb genommen.

Die Gebührenbefreiung, die der Rat am 15. April vergangenen Jahres auf Anträge von CDU und WGS beschlossen hatte und die zur Stärkung des Rintelner Einzelhandels dienen sollte, läuft zum 31. Januar 2022 aus. Bis dahin gilt noch: Drei Stunden gratis parken, auch in den GVS-Parkhäusern am Pferdemarkt und in der Klosterstraße – lediglich eine Parkscheibe muss hinter die Windschutzscheibe gelegt werden.

In der Ratssitzung am 27. Januar kommt das Thema noch einmal abschließend auf den Tisch. Ob das Gratis-Parken den von Corona und Internetshopping gebeutelten Einzelhandel tatsächlich gestärkt oder positiv beeinflusst hat, lässt sich schwer sagen. Auf unserer Facebook-Seite wurde jedenfalls eifrig über den Sinn der Maßnahme diskutiert. Vor den Kopf gestoßen fühlten sich demnach einige Besitzer kostenpflichtiger Bewohnerparkausweise. Sie müssen für ihre „Park-Dauerkarte“ Geld bezahlen und finden oftmals keinen freien Parkplatz mehr, da einige Verkehrsteilnehmer das zeitlich begrenzte „Gratis-Parken“ mit „Gratis-Dauerparken“ verwechseln.

Das sei aufgrund von Beobachtungen des Ordnungsamts, als auch aufgrund von Beschwerden festgestellt worden, teilt dazu die Stadtverwaltung in der Beschlussvorlage für den Rat mit.

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Aus „Gründen der Kundenfreundlichkeit“ habe es keine Verwarnungsgelder bei Überschreitung der Parkzeit oder fehlender Parkscheibe gegeben, heißt es weiter. Bei den Dauerparkern handele es sich unter anderem auch um Mitarbeiter der in der Innenstadt ansässigen Gewerbebetriebe.

Noch hängen Hinweise zur Gebührenbefreiung an den Parkautomaten, ab 1. Februar müssen diese wieder „gefüttert“ werden.

Konnte die Befreiung der Parkgebühren letztlich eine Verbesserung für den städtischen Einzelhandel bewirken? Darüber darf diskutiert werden. Rinteln hat mit dem Vorstoß zumindest einen Alleingang in der Region gewagt. Umliegende Städte wie Bückeburg oder Stadthagen haben ihre Parkgebühren beibehalten. Die Rintelner Verwaltung legt sich zumindest in der Beschlussvorlage für den Rat fest. Darin heißt es, „das ursprüngliche Ziel, die Unterstützung bzw. Stärkung des Rintelner Einzelhandels, kann daher anscheinend mit der Maßnahme der Gebührenbefreiung nicht erreicht werden.“

Die GVS mit ihren beiden Parkhäusern als auch die Sparkasse, die laut Verwaltung „für die bewirtschafteten Parkplätze am Kollegienplatz und der Klosterstraße Einnahmeeinteile erhält, begrüßen auf Anfrage eine Rückkehr zur Gebührenpflicht“, heißt es in der Sachdarstellung.

Fest stand schon seinerzeit: Durch den Verzicht auf Parkgebühren wird Geld in der Stadtkasse fehlen. In den Ratsunterlagen zur eingangs genannten Sitzung hat die Verwaltung seinerzeit ein Rechenbeispiel aufgestellt. Demnach wurden mit Mindereinnahmen von 12.300 Euro bei den städtischen Parkplätzen, einem Fehlen von rund 8.700 Euro in den beiden GVS-Parkhäusern und 4.000 Euro weniger an „Verwarnungsgeldern im ruhenden Verkehr“ gerechnet. Natürlich; wo es keine Parkgebühren gibt, können auch keine fehlenden Parkscheine mit „Knöllchen“ geahndet werden. Insgesamt, so rechnete die Verwaltung seinerzeit vor, würden der Stadtkasse dadurch 25.000 Euro fehlen. Jeden Monat, versteht sich.

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