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Grüne fordern mehr Sicherheit für Radfahrer in Rinteln

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Mit einer Anfrage und einem mehrere Punkte umfassenden Antrag setzen sich die Grünen im Rat der Stadt Rinteln für mehr Sicherheit im Radverkehr ein.

Grundlage sind mehrere Urteile aus den letzten Jahren, die die Rechte der Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer stärken, sowie mehrere Studien, die feststellen, dass beim Fahren auf linksseitigen Radwegen das Unfallrisiko für Radfahrer um das Zwölffache erhöht ist.

„Wir können keinen Radfahrer zwingen, sich diesem extremen Unfallrisiko auszusetzen“ so Christoph Ochs, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Rintelner Grünen. Er ist aber guter Hoffnung, dass sich in Rinteln in Hinblick auf die Radwegebenutzungspflicht etwas ändern wird und begründet dies damit, dass es sowohl im Niedersächsischen Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr, wie auch jüngst im Landkreis Schaumburg Einsicht in diesen Sachverhalt gibt.

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Einer der Knackpunkte: Der Radweg in der Seetorstraße endet einfach an der Einmündung zum Dingelstedtwall. Die Grünen schlagen eine Überleitung des Fahrradverkehrs auf die Straße vor.

Dort wurde festgestellt, dass es nicht sinnvoll ist, innerhalb von geschlossenen Ortschaften noch gemeinsame Geh-/Radwege anzubieten und daher beschlossen, die Radwege bzw. kombinierten Rad-/Gehwege innerhalb von Ortslagen zu prüfen. „Wir fragen darum die Stadt, wie sie auf die Urteile und den Beschluss des Landkreises Schaumburg reagieren will.“ ergänzt Ochs.

Nicht abwarten wollen die Grünen bei den linksseitigen Radwegen. „Wir wollen, dass die Benutzungspflicht von linksseitigen Radwegen sofort aufgehoben wird und entsprechende Sicherungsmaßnahmen wie Straßenmarkierungen für die Radfahrer angefertigt werden“ betont Ochs. Hierzu legen die Grünen gerade einen entsprechenden Antrag an den Rat vor.

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Zudem fordert er weiter, dass die Gefahrensituation des „tot“ endenden Radweges in der Seetorstraße auf Höhe der Firma Lohse entschärft wird. Er berichtet in diesem Kontext von einer Besichtigung mit der Verkehrskommission der Stadt, bei der sich von zehn vorbeifahrenden Radfahrern nur ein einziger ordnungsgemäß verhalten hat, während die anderen Ordnungswidrigkeiten begangen und sich selbst erheblich gefährdet haben, da sie entweder auf dem Gehweg weiter gefahren sind (Ordnungswidrigkeit) oder ohne auf den Verkehr zu achten, einfach auf die Straße gefahren sind. An unübersichtlichen Straßenabschnitten wie beispielsweise der Seetorstraße zwischen der Einmündung Süd-Contrescarpe und der Firma Lohse, werden Halteverbotszonen eingerichtet.

„Gerade auch in Rinteln, wo an diesem Wochenende mit dem Felgenfest für die Stadt geworben wird und wo der Radtourismus eine so wichtige Rolle spielt, muss auch die Sicherheit der Radfahrer sehr ernst genommen werden“ so Ochs abschließend.

Begründet wird der Antrag damit dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat 18.11.2010 in einem wegweisenden Grundsatzurteil (Az: BVerwG 3 C 42) die Rechte der Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer gestärkt hat. Das Gericht bestätigte laut Ochs – wie schon zuvor der Bayrische Verwaltungsgerichtshof und am 24.04.2014 auch das Verwaltungsgericht Hannover – dass Radfahrer im Regelfall auf der Fahrbahn fahren dürfen. Der Kläger setzte sich auch in der höchsten Instanz gegen die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht der Stadt Regensburg durch. „Radwege dürfen demnach nur dann als benutzungspflichtig gekennzeichnet werden, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht“, schreibt Ochs und ergänzt „dies sieht inzwischen auch der niedersächsische Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr so, wie einem Kommentar von Markus Brockmann zu entnehmen ist (www.vsvi-niedersachsen.de/downloads/seminare_2015.pdf, Seite 2).

Daraufhin hat der Landkreis Schaumburg reagiert und in der Bauausschusssitzung vom 16.03.2015 festgestellt, dass es nicht mehr sinnhaft ist, innerhalb von geschlossenen Ortschaften noch gemeinsame Geh-/Radwege anzubieten und hat daher beschlossen, die Radwege bzw. kombinierten Rad-/Gehwege innerhalb von Ortslagen zu prüfen.

Hierzu kommt, dass linksseitige Radwege ein 12-fach höheres Unfallrisiko aufweisen. Diese Erkenntnis führte bereits 1997 dazu, dass in die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) (ebenso wie auch in der Fassung vom November 2014), folgender Passus aufgenommen wurde: „Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.“
Dass Radwege, die an Einmündungsstraßen „tot“ enden, wie es z.B. in der Seetorstraße an der Einmündung zum Dingelstedtwall der Fall ist, eine große Gefahrenquelle darstellen, konnte man bei einer Vorortbesichtigung mit der Verkehrskommission der Stadt Rinteln beobachten. Von zehn Fahrradfahrern haben sieben eine Ordnungswidrigkeit begangen (Weiterfahrt über den Gehweg zur deutlich stärker befahrenden Krankenhäger Str.), zwei haben sich selbst erheblich gefährdet (Abfahren auf die Straße ohne Absicherung) und nur eine Person hat sich ordnungsgemäß verhalten.

 

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