(Rinteln) Die Stadt Rinteln weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass Grundstückseigentümer, die die Richtigkeit des für ihr Grundstück erteilten Steuermessbetrages bezweifeln, das zuständige Finanzamt um Überprüfung bitten können.
„Wenn sich dabei ein Fehler herausstellt, werden die Grundsteuermessbescheide noch mit Wirkung vom 01.01.2025 berichtigt“, so die Verwaltung weiter, „dies geschieht unabhängig davon, ob beim Finanzamt rechtzeitig Einspruch eingelegt worden ist.“
Nach Änderung des Steuermessbetrages wird die Stadt Rinteln die Änderung des betreffenden Grundsteuerbescheides vornehmen.
(pr)